Was du entweder nicht verstehen willst oder kannst.
Es handelt sich um Spiele die zum Teil KEIN in Deutschland ansässiger Händler überhaupt verkaufen darf (Commandos, Wolf3D - wegen Verfassungsfeindlicher Symbolik) ohne sich strafbar zu machen.
Und wenn ein Händler aus dem Ausland dir den Kram zuschickt, so wird er (wenn der Zoll es findet) vom Zoll kassiert.
Für den Rest zitiere ich dir mal Wikipedia, bevor ich mir nen Wolf schreibe
"Werden die betroffenen Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften eingetragen, dürfen sie nach § 15 JuSchG im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an Kunden ab 18 Jahren auf Nachfrage nach dem entsprechenden Titel abgegeben werden und in Medien, die Jugendlichen zugänglich sind, nicht beworben werden. Strittig ist, ob eine (kritische) Rezension solcher Publikationen in Jugendlichen zugänglichen Medien zulässig ist. Die Staatsanwaltschaften haben sich in dieser Hinsicht nicht einhellig festgelegt. Die Sendung von Filmen im Fernsehen, die indiziert oder im Wesentlichen inhaltsgleich mit einem indizierten Werk sind, ist laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig. Die BPjM kann allerdings in einem gebührenpflichtigen Verfahren feststellen, dass bei einem Film nach der Anwendung von Schnitten keine Inhaltsgleichheit mehr vorliegt.
Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen nicht automatisch einem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Erst für Medien, für die ein Gericht die bundesweite Beschlagnahme anordnet, besteht mit Sicherheit ein Verbreitungsverbot. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich. So wurde zum Beispiel Sleeping Dogs von der BPjM zunächst auf Listenteil B eingetragen, das Verwaltungsgericht Köln sah jedoch keinen Verstoß gegen das Strafgesetz[8], woraufhin der Titel in Listenteil A verschoben wurde."
https://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung TL:DR
Weder öffentlich sichtbar noch Verkauf an unter 18, sofern keine Beschlagnahme stattfand. Dann ist der Vertreib in Deutschland eh illegal.
Okaysoft hat eine Altersüberprüfung mit Ausweiß und und zumindestens bei physischen Datenträgern eine persönliche Übergabe per Post.
Und für die rein digitalen Versionen wird es aktuell noch akzeptiert.
GoG hat keine Altersüberprüfung, die von Gesetzwegen notwendig wäre.
Und selbst dann würdest du vermutlich rummaulen, dass du deinen Ausweiß nicht vorzeigen willst oder, dass du die beschlagnahmten Sachen trotzdem nicht bekommen kannst.
GoG hält sich an das Gesetz und das so Kundenfreundlich wie möglich.
Für den Rest, der Bundestagsabgeordnete deines Wahlkreises hat in deiner Gegend irgendwo ein Büro. Kau dem ein Ohr ab.