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MarkoH01: In dem gesamten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist nicht einmal das Wort Videospiel erwähnt. Alles was ich da lesen konnte, scheint sich auf Fernseh- (auch aus dem Internet) und Rundfunksendungen zu beziehen.

Edit: Ich Dummy - es geht ja hier auch nicht um Videospiele, sondern um webshops (wie eben GOG) und die sind als Internet natürlich sehr wohl in dem Begriff Telemedien beinhaltet. Alles klar.
Jop. Der ganze JMStV ist ein Witz und unterminiert das JuSchG im Internet (edit: also bezogen auf wie Liste B z.B. gehandhabt wird). Was dachten die sich dabei? Vermutlich nicht viel.

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Maxvorstadt: Warum sieht man auf Schnittberichte eigentlich keine Screenshots mehr?
Du musst eingeloggt sein, um Bilder von Schnittberichten von in Deutschland indizierten Medien sehen zu können. Warum, obwohl es eine Seite in Österreich ist (der deutsche Ableger wurde ja dichtgemacht bzw. musste dichtmachen wegen Jugendschutz)? Das wissen wohl nur die Betreiber. In AT sollte es afaik jedenfalls keinen kümmern.

edit:

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Jere: Erwähnt ja, aber auf keines der Spiele wird in irgendeiner Form näher eingegangen. Und das sollte schon sein, damit man von einem Artigel über das Spiel reden kann ;). Bei meinem Beispiel mit dem nicht Indizierten DLC müsste das Hauptspiel ja auch mal erwähnt werden.
Wobei man dazu sagen muss, dass grade Gamestar SEHR liberal ist. Die haben seit Release den Test zu Dying LIght online.
Post edited June 23, 2016 by Dandom
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mk47at: Gut zu wissen. Ich habe den ganzen Konsolen-Kram nach dem SNES nicht mehr verfolgt. Aber auf den ersten Blick scheint es ziemlich dämlich ein späteres Exemplar mit der Nummer 1 zu versehen.
Xbox 10 hätte wohl besser zur Unternehmensstrategie gepasst. Hätte nebenbei den Vorteil, dass sie dann besser als die PS4 wäre, denn 10 ist ja größer als 4. ^^
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classic-gamer: ...
Jo, Firefox 47.0. Was ein Unsinn :)
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mk47at: Jo, Firefox 47.0. Was ein Unsinn :)
Das Wettrennen hat ja Google gestartet. Aber Updatepolitik von Mozilla ist einfach nur unsinnig. Der normale User bekommt von den Neuerungen gar nichts mehr mit weil er keine Lust hat sich andauernd damit zu beschäftigen.
Mit kanns egal sein, nutze FF seit 2008 oder so nicht mehr. Habe nur eine portable "CD" Version als Drittbrowser. ESR natürlich.
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Maxvorstadt: Hm, komischerweise kann ich aber auf der deutschen Wikipedia haufenweise Artikel über indizierte und selbst verbotene Spiele und Filme lesen.
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Jere: Liegt dann wohl daran das Wikipedia kein Magazin, sondern ein Lexikon ist. Genau weiß ich das allerdings auch nicht. Aber bei Gamestar, 4Players, Rocketbeans und Co dürftest Du dich schwer tun einen Artikel zu einem Indizierten Spiel zu finden. Allerhöchstens einen nicht indizierten DLC zu einem indizierten Spiel, das wars dann aber auch schon.
Früher war es mal anders. Mittlerweile berufen sich viele Redakteure auf die Pressefreiheit und schreiben sehr wohl Artikel, wenn es um Indizierungen geht. Nüchterne nicht werbende Berichterstattung war schon immer erlaubt, aber wurde bis vor ein paar Jahren nicht wirklich praktiziert.
Post edited June 24, 2016 by DanTheKraut
Liebes gog.com Team,

danke für die Ankündigung. Nur leider ist es für uns Deutsche Spieler sehr Schade das ihr es nicht ein wenig früher im Zuge der Summer Sale Aktion Angekündigt habt.

So hätten die Deutschen Spieler noch die Chance gehabt die betroffenden Spiele mit Rabatt einzukaufen, bevor sie nie mehr die Möglichkeit dazu haben.
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Prophi: danke für die Ankündigung. Nur leider ist es für uns Deutsche Spieler sehr Schade das ihr es nicht ein wenig früher im Zuge der Summer Sale Aktion Angekündigt habt.
Es wurde einen Tag vor Ende des Summersale angekündigt. Aber nur im Forum. Im Prinzip so, dass möglichst wenige etwas davon mitbekommen oder zumindest zu spät. Könnte man jedenfalls so auslegen wenn man GOG etwas unterstellen will.
Ich frage mich gerade, wie denn das mit den Titeln aussieht, welche eine Altersfreigbae ab 18 Jahren haben - müsste denn da nicht auch eine Altersverifizierung stattfinden? Wenn die Behörden mal darauf gelenkt werden, wäre jeder im System gespeicherte Verkauf eines Spieles mit Altersbeschränkungg (ab 6, ab 12, ab 16, ab 18) an eine deutsche iP ohne Verifizierung ein Verstoß.

Die naheliegende Lösung wäre dann, all diese Spiele zu blockieren. Aber was bliebe denn dann noch im Katalog? xD
Post edited June 24, 2016 by Unkalibriert
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Unkalibriert: Ich frage mich gerade, wie denn das mit den Titeln aussieht, welche eine Altersfreigbae ab 18 Jahren haben - müsste denn da nicht auch eine Altersverifizierung stattfinden?
Ja klar, das kann eigentlich nicht anders sein wie im Laden. Wenn MM einem 17 Jährigen ein USK18-Spiel verkauft und das rauskommt, dann gibt es Ärger. Da gibts dann verschiedene Stufen, nach dem dritten Verstoß kann der Laden afaik dicht gemacht werden. Bin da aber gerade überfragt. Wenn sich also ein Onlineshop an deutsche Gesetze halten muss, dann würde es mich sehr stark wundern, wenn er USK18-Titel ohne Alterskontrolle verkaufen kann.
Bei Ebay.de gab es zumindest bis vor kurzem auch keine 18er Titel. Das haben sie aber inzwischen offenbar geändert. Indizierte Titel gibt es dort aber weiterhin nicht. Dass es früher keine 18er Titel gab wird auch seinen Grund gehabt haben.

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Unkalibriert: Die naheliegende Lösung wäre dann, all diese Spiele zu blockieren. Aber was bliebe denn dann noch im Katalog? xD
Eine weiße Startseite (mehr oder weniger). Die habe ich vor dieser "Überraschung" übrigens prophezeit als wir hier im Forum über potentielle Überraschung geblödelt haben...
Post edited June 24, 2016 by classic-gamer
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Unkalibriert: Ich frage mich gerade, wie denn das mit den Titeln aussieht, welche eine Altersfreigbae ab 18 Jahren haben - müsste denn da nicht auch eine Altersverifizierung stattfinden? Wenn die Behörden mal darauf gelenkt werden, wäre jeder im System gespeicherte Verkauf eines Spieles mit Altersbeschränkungg (ab 6, ab 12, ab 16, ab 18) an eine deutsche iP ohne Verifizierung ein Verstoß.

Die naheliegende Lösung wäre dann, all diese Spiele zu blockieren. Aber was bliebe denn dann noch im Katalog? xD
Altersverifikation, Zeitsperren (ab 22/23 Uhr für USK 16/18) oder technische Jugendschutz-Lösungen wie age-xml. Letzteres reicht nach meinem Wissensstand auch aus und GOG hat eine entsprechende Unterseite, die aber irgendwie kaputt scheint:
https://www.gog.com/age-de.xml
Siehe auch:
http://store.steampowered.com/age-de.xml
oder Twitch für Rocketbeans (Sender mit Rundfunklizenz): https://www.twitch.tv/age-de.xml
Dann könnte man das aber auch auf die indizierten Titel anwenden und bräuchte diese nicht zu blockieren. >.<
Ne, dafür braucht es eine geschlossene Nutzergruppe (JMStV §4 "unzulässige Angebote"):
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p4

Wegen age-xml:
"Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten haben dafür Sorge zu tragen, dass Kindern und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen. Dieser Pflicht kann der Anbieter zum Beispiel dadurch nachkommen, dass er solche Angebote innerhalb bestimmter Zeitgrenzen verbreitet. Als Alternative zu den Zeitgrenzen können Anbieter auch „technische oder sonstige Mittel“ (§5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV) einsetzen. Beispiele für technische Mittel sind bisher etwa die Jugendschutz-Vorsperre im digitalen Fernsehen oder Varianten der Personalausweiskennziffernprüfung („Perso-Check“) im Internet. Bei Inhalten die für unter 14-Jährige entwicklungsbeeinträchtigend sein können, ist es ausreichend, diese getrennt von Angeboten anzubieten, die sich an niedrigere Altersstufen richten. Darüber hinaus besteht für Anbieter die Möglichkeit, ihr Angebot für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm zu programmieren (Labeling mit Labelingstandard age-de.xml)."

http://www.kjm-online.de/service/fragen-antworten.html
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Unkalibriert: Dann könnte man das aber auch auf die indizierten Titel anwenden und bräuchte diese nicht zu blockieren. >.<
Da ist das Problem mit der Werbung. USK18 Titel darfst du ohne Einschränkung bewerben (also auch einem Grundschüler), indizierte Titel nur in geschlossenen Räumen in denen alle Personen min. 18 sind.
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classic-gamer: Da ist das Problem mit der Werbung. USK18 Titel darfst du ohne Einschränkung bewerben (also auch einem Grundschüler), indizierte Titel nur in geschlossenen Räumen in denen alle Personen min. 18 sind.
Und da steckt die Krux: Damit man online einkaufen kann, sollte man mindestens 18 Jahre alt sein, finde ich, Dann sollte das auf dem Marktplatz kein Problem darstellen.

@Dandom: gog hat mich soweit ich weiß nicht gefragt, ob ich 18 Jahre alt bin, dennoch werden mir ab 18 TItel angeboten - funktioniert diese Überprüfung also überhaupt?
Post edited June 24, 2016 by Unkalibriert
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Unkalibriert: Und da steckt die Krux: Damit man online einkaufen kann, sollte man mindestens 18 Jahre alt sein, finde ich, Dann sollte das auf dem Marktplatz kein Problem darstellen.
GOG muss halt sicherstellen, dass die Leute min. 18 sind. Möglichkeiten gibts ja diverse. Genutzt wird ... keine....

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Unkalibriert: @Dandom: gog hat mich soweit ich weiß nicht gefragt, ob ich 18 Jahre alt bin, dennoch werden mir ab 18 TItel angeboten - funktioniert diese Überprüfung also überhaupt?
Doch, du hast nämlich dein Geburtsdatum angegeben. Allerdings konntest du da angeben was du wolltest (sollte halt min. 18 Jahre her sein)....
Eine Altersnachfrage gibt es also, eine Altersüberprüfung hingegen nicht. Und das ist das Problem. Die Frage allein ist - zumindest in D - sinnbefreit.
Post edited June 24, 2016 by classic-gamer