JimRaynor.925: Langsam glaube ich, dass du wieder trollst. Ich hab dir lang und breit mehrmals erklärt, wann und wie Verkaufsverbote für Spiele existieren können und das sie dafür nicht beschlagnahmt sein müssen. Jetzt führst du im gleichen Thread nochmal die gleiche Diskussion, obwohl ich es schon mindestens 2 mal erklärt habe.
Halten wir also fest: auch du kannst kein Zitat liefern in dem ich behaupte, dass es abgesehen von einer Beschlagnahmung keinerlei Möglichkeiten gibt ein Verkaufsverbot durchzusetzen. Halten wir ebenso fest, dass auch du kein bei GOG gesperrtes Spiel benennen kannst, welches von diesen Möglichkeiten betroffen ist.
JimRaynor.925: Auch das hatten wir eigentlich schon diskutiert, wie rum da Prüfiungen eingereicht werden und für welche Plattform zuerst oder für welche nicht ist bei dem Spiel so hoch wie breit. Sowohl für die US- als auch EU-Version liegt eine Indizierung auf Liste A vor, die anderen Plattformen gelten als inhaltsgleich und sind damit automatisch auch indiziert, ohne dass es einer Bekanntmachung oder gesonderten Feststellung bedarf. Auch das hatte ich dir eigentlich lang und breit erklärt, kein Grund mit dem nächsten die gleiche Diskussion erneut zu führen.
Da hätte ich gerne eine Quelle, dass die Versionen definitiv inhaltsgleich sind. Das was du suggerierst ist, dass automatisch immer alle Versionen inhaltsgleich sind. Zweitens hätte ich gerne eine Erklärung dafür, dass explizit die EU-Version der X1 (und nicht die PS4 bei der auch die US-Version indiziert war) erst ein halbes Jahr später separat indiziert wurde trotz angebelicher Inhaltsgleichheit.
JimRaynor.925: Ja, ich habs dir auch nochmal lang und breit erklärt, wieso sich GOG an Gesetze hält, noch eine extra Wurst mache ich nicht mehr für dich, wenn du es nicht glauben möchtest. Da ist der Kampf gegen Windmühlen ja aussichtsreicher...
Ich zitiere dich einfach mal selbst:
JimRaynor.925: Die Grenze bei GOG verstehe ich jedoch auch nicht, da immer noch vereinzelte Spiele in Deutschland verfügbar sind, die NS-Symbole beinhalten. Siehe Doom 2 oder irgendein Medal of Honor. Streng genommen müssten diese Spiele auch gesperrt werden, juristisch ist es egal ob das Spiel Commandos oder Doom 2/Medal of Honor heißt. Aber man kann jetzt hier auch noch so lange meckern und schlafende Hunde treten, bis auch diese Spiele für Deutsche verschwinden :).
Du willst mir also ernsthaft sagen, dass GOG mit D2 und MoH 100% legal handelt?
Painkiller, Fear usw. dürfen auch 100% legal im offenen Bereich verkauft werden?
JimRaynor.925: Das ist genau die Bestätigung, dass sie sich an deutsche Gesetze halten. Wenn es einen geschützten und nachgewiesenen FSK 18-Bereich gibt, dürfen alle Spiele von Liste A (nicht jedoch Liste B und NS-Symbolik etc.) verkauft werden.
Siehe oben. Merkst du eigentlich nicht wie du dir selbst wiedersprichst? Ich schiebe es einfach mal auf die Uhrzeit oder darauf, dass du einen ganz üblen Tag erwischt hast.^^
JimRaynor.925: Sorry, das ist Bullshit, wie auch in deinem eigenen Link steht. Ein indiziertes Spiel auf Liste A darf nicht im Laden ausgestellt werden und in Internshops auffindbar sein. Daher findest du Dying Light auch nicht bei Amazon und Okaysoft hat ein FSK18-Bereich, bei dem man nach Ausweisscan auch diverse indizierte Titel zusätzlich sehen kann, die dir sonst in der Suche nicht angezeigt werden. Das Ausstellen in einem Warengeschäft oder Onlineshop zählt bereits als Werbung im Sinne des Gesetzes und ist demnach verboten bzw. kann Abmahnungen von Mittbewerbern nach sich ziehen. Wenn du es nicht glaubst, google es. Dafür findest du zigtausend Erklärungen und Belege von zig Anwälten.
Lies doch einfach mal bis zum Ende durch:
Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben. Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde.
JimRaynor.925: Ich habs dir auch schon erklärt, über 99% der Spiele sind nicht betroffen, weil sie ein FSK-Aufkleber haben. Und ansonsten gilt der ganz einfache Grundsatz, dass der Verkäufer sicherstellen muss, dass er die Ware die er verkaufen möchte auch tatsächlich verkaufen darf. Wie er das macht und wie umständlich das ist oder nicht, ist sein Problem.
Genau, ihm prakisch keine Möglichkeit geben das sicherzustellen ist natürlich absolut zumutbar.
Ulf2016: Das sind alles belanglose Antworten auf Fragen, die ich nicht gestellt habe. Da ich die CD-Versionen habe, kann ich den Kopierschutz NICHT umgehen und auch nicht ohne CD spielen.
Ich möchte einfach nur wissen welche Dateien GOG benötigt, um die Railroad-Reihe die deutsche Version hinzuzufügen, notfalls auch mit den CDs.
Natürlich, du bist so ein guter Junge, du hast noch nie etwas von einem "Crack" gehört. Verstehe. ^^
Und nein, du wolltest nicht nur wissen welche Dateien benötigt werden, sondern du hast auch angeboten die komplette CD hochzuladen. Davon habe ich dir freundlicherweise auch den genannten Gründen abgeraten. Das soll dich nicht daran hindern die CD hochzuladen, über die möglichen Konsequenzen solltest du dir aber im klaren sein.
Ulf2016: Genau darum geht es doch in diesem Thread: Fans spenden ihre Sprach-Versionen.
Nein, darum geht es eigentlich nicht. Es wurde auch schon mehrfach erwähnt, dass GOG damit sehr gut versorgt wird und sie (mangels Priorität) eh nicht hinterher kommen. Für Fanpatches gibt es einen passenden Thread.