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Wenn wir neue Veröffentlichungen auf GOG.com auch auf Deutsch bekommen können, bieten wir diese mit an. Manchmal haben wir aber die deutsche Version nicht zeitgleich zur englischen. Oder wir bekommen Jahre später die deutschen Versionen von euch zur Verfügung gestellt.

Dadurch können wir ab und zu neue deutsche Fassungen zu bestehenden Spielen auf GOG.com nachreichen.
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Heute haben wir gleich mehr als ein Dutzend davon auf einen Schlag:
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The 11th Hour (gespendet von MarkoH01)
Beneath a Steel Sky
In Cold Blood (gespendet von MarkoH01)
Lands of Lore 3 (gespendet von Pixelion)
Lure of the Temptress
Silver (gespendet von Pixelion)
Pony Island
The Solus Project
Perimeter
Simon the Sorcerer 3D (gespendet von MarkoH01)
Tex Murphy: The Pandora Directive (gespendet von MarkoH01)
Wing Commander 3 (gespendet von alexander090165)
World in Conflict: Complete Edition (gespendet von Lukin86)
Wing Commander Prophecy (gespendet von alexander090165) -> Nur Basisspiel, Erweiterung auf Englisch
Lords of the Realm: Royal Edition (gespendet von alexander090165)
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Vielen Dank an euch, alexander090165, MarkoH01 und Pixelion. Außerdem ein merci an den französischen GOG.com-User Lukin86, der uns eine multi-language Version von World in Conflict gespendet hat.
ja ne Liste mit Spielen wo die deutschen Dateien fehlen würde mich auch interessieren, habe noch viele original cd's hier rumliegen, kartons und handbücher aber nichtmehr vorhanden.

z.B. Tie-Fighter deutsche Cd-Rom Version hab ich da
Rebel Assault CD-Rom(glaub die version ist trotzdem englisch bin mir aber grad nicht sicher, auf der cd steht zwar alles in deutsch ist war von SOFTGOLD published)
oder Ultima 9
Post edited March 31, 2016 by Celinna
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JimRaynor.925: Die BPJM wird in aller Regel nur auf Antrag tätig, vgl § 21 JuSchG. Daher wurde offenbar nur bei dem einen Titel ein Antrag auf Prüfung gestellt, entweder weil der Antragssteller nicht wusste, dass das Spiel auch so schon indiziert ist oder er das Spiel so gefährlich fand, dass er es nochmal zusätzlich indiziert haben wollte. Davon abgesehen sind Titel der 90er, bevor das Internet aufgekommen ist, häufig völlig unter dem Radar geblieben, bei heutigen AAA-Titeln ist Beschaffung, Verfügbarkeit und Bekanntheit dem Internet sei Dank deutlich größer.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__21.html

Aus § 15 Abs. 2 JuSchG wird auch deutlich, dass sie "automatisch indiziert" sind, auch ohne geprüft und auf Listen geführt zu werden. Daneben würden sie auch unabhängig von diesem § gegen die entsprechenden Regeln des StGB verstoßen.
Ich bin eigentlich sogar davon ausgegangen, dass die BPJM ausschließlich auf Antrag tätig wird. Ich wusste gar nicht, dass die auch selbst aktiv werden können. Aber das führt jetzt auch zu weit und hat nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Ich finde es dennoch kurios, dass die BPJM "doppelt moppelt". Dass der Antragssteller nichts von Hakenkreuzen wusste erscheint mir auch kurios: wieso will er das Spiel dann auf dem Index haben wenn er es nicht mal kennt?

Aber nehmen wir mal ein Spiel wie CoD 2 Uncut ist nicht auf dem Index (B), woher soll ein Händler wissen, dass er damit nicht handeln darf? Er kann das Spiel ja schlecht bis zum letzten Winkel durchspielen. Ok, hier würde es früher auffallen, bei Doom 2 (ja, ist auf dem Index, aber nicht beschlagnahmt) ist das aber verdammt schwer.

Eine andere Sache: der Import von solchen Titeln ist doch auch untersagt, oder nicht? Also selbst wenn es eine IP-Sperre gibt und die umgangen wird, so dürfte demnach mit einer DE-IP gar nicht runtergeladen werden. Denn spätestens wenn der Installer bei dir per Download auf der Platte landet haben wir doch eigentlich einen Import.

Was ich mich schon vor über 10 Jahren gefragt habe: indizierte Spiele darf ich auf dem Flohmarkt ja nicht offen hinlegen. Woher soll ich aber wissen, dass ein Spiel indiziert ist? Eine offizielle Liste gibt es afaik nicht, nur das kostenpflichtige Mitteilungsblatt der BPjM.
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classic-gamer: Ich bin eigentlich sogar davon ausgegangen, dass die BPJM ausschließlich auf Antrag tätig wird. Ich wusste gar nicht, dass die auch selbst aktiv werden können. Aber das führt jetzt auch zu weit und hat nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Es gibt vereinzelte Ausnahmen, in denen die BPJM selbst aktiv werden kann, z.B. bei offensichtlicher Inhaltsgleichheit etc. Aber das sind Ausnahmeregelungen.

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classic-gamer: Ich finde es dennoch kurios, dass die BPJM "doppelt moppelt". Dass der Antragssteller nichts von Hakenkreuzen wusste erscheint mir auch kurios: wieso will er das Spiel dann auf dem Index haben wenn er es nicht mal kennt?
Ich meinte damit, dass der Antragssteller nicht wusste, dass das Spiel allein auf Grund der Hakenkreuze bereits indiziert ist, sondern er davon ausging, dass es trotzdem noch in einem förmlichen Verfahren festgestellt werden muss.
Daneben kann es auch passieren, dass jemand nur auf Zuruf einen Antrag einreicht, ohne jemals das Spiel gesehen oder gespielt zu haben, weil irgendwelche Eltern/Freunde/xyz gegen etwas Sturm laufen.



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classic-gamer: Aber nehmen wir mal ein Spiel wie CoD 2 Uncut ist nicht auf dem Index (B), woher soll ein Händler wissen, dass er damit nicht handeln darf? Er kann das Spiel ja schlecht bis zum letzten Winkel durchspielen. Ok, hier würde es früher auffallen, bei Doom 2 (ja, ist auf dem Index, aber nicht beschlagnahmt) ist das aber verdammt schwer.
Die Version hat keine USK-Freigabe, das sollte ein deutliches Alarmzeichen sein, zu gucken, ob und wie man den Titel verkaufen darf.

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classic-gamer: Eine andere Sache: der Import von solchen Titeln ist doch auch untersagt, oder nicht? Also selbst wenn es eine IP-Sperre gibt und die umgangen wird, so dürfte demnach mit einer DE-IP gar nicht runtergeladen werden. Denn spätestens wenn der Installer bei dir per Download auf der Platte landet haben wir doch eigentlich einen Import.
Es ist kein Import, ich habe den Titel ja schon im Ausland gekauft. Ich darf mir einen Titel im Ausland kaufen und damit einreisen, da ich ihn besitzen darf. Was anderes ist das hier auch nicht. Nur der Verkäufer, der nach Deutschland verkauft, macht sich eventuell strafbar.

Über die Möglichkeit, dass man das Spiel ja erneut in Deutschland downloaden kann, kann man gegebenenfalls diskutieren, da es problematisch sein könnte. Im Grunde ist der Kaufvorgang aber im Ausland abgeschlossen worden und es wird nur der Zugriff auf ein bereits erworbenes Spiel ermöglicht. Ein übereifreiger Staatsanwalt könnte das aber auch anders sehen, auch wenn ich hier gute Chancen für meine Argumentation sehe.

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classic-gamer: Was ich mich schon vor über 10 Jahren gefragt habe: indizierte Spiele darf ich auf dem Flohmarkt ja nicht offen hinlegen. Woher soll ich aber wissen, dass ein Spiel indiziert ist? Eine offizielle Liste gibt es afaik nicht, nur das kostenpflichtige Mitteilungsblatt der BPjM.
Indizierte Titel werden unter anderem im Bundesanzeiger veröffentlicht. Da muss man sich halt informieren, wenn man Dinge verkauft. Seit der Gesetzenovelle ist es auch deutlich einfacher, sobald ein FSK 18 oder jünger Aufkleber auf einem Spiel ist, kann es nicht mehr indiziert sein. Bei Titeln ohne Jugendfreigabe oder gänzlich ohne Aufkleber muss man eben gucken, was man verkauft und ob man es verkaufen darf. Ich darf auch keine geschlossenen "Schatzkisten" verkaufen, die voll mit Drogen sind und dann nichts von dem Inhalt wissen wollen.
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Ulf2016: Gibt es einen Grund? Kopiergeschützte Spiele laufen ja nicht mehr auf Windows 10.
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classic-gamer: 1. Win10 haben die wenigsten
2. Muss der verwendete Kopierschutz davon betroffen sein (k.A. ob dies der Fall ist)
3. Braucht man nicht zwingend eine Original-CD um das Spiel spielen zu können
Ich glaube wir meinen jetzt unterschiedliche Dinge.

Railroad Tycoon 2 Platinum-CD-Version läuft ohne CD nicht und auf Windows 10 auch nicht (Kopierschutz). GOG bietet hier nur die englische Version an und ich kann mit meiner deutschen CD-Version nichts mehr anfangen.

Noch mal: Welche Dateien werden von der CD-Version benötigt, damit GOG ihre Version Deutsch hinzufügen kann? Ich gebe GOG auch gerne die CD für die deutschen Dateien.

Zu 1.: ist kein Argument und stimmt übrigens nicht mehr. Leider.
Zu 2.: JA!
Zu 3.: Railroad Tycoon 2 (in allen Versionen) benötigt immer die CD zum Spielen, ist auch nicht mein Anliegen an GOG.
Post edited April 01, 2016 by Ulf2016
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SebastianHaban: Das du ebenfalls keine Ahnung hast und nur mit Worten um dich wirfst die du mal aufgeschnappt hast merkt man auch.
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classic-gamer: Im Gegenteil zu dir kann ich Fakten und schlüssige Argumente liefern. Du tust eher das was Forentrolle normalerweise machen.
Ne mein Freund. Du hast behauptet das es außerhalb von Beschlagnahmungen kein Verkaufsverbot gäbe und das habe ich mit Quellenangabe widerlegt. Würde ein Troll so etwas machen? Meine Behauptung dass du ebenfalls keine Ahnung hast ist also nicht unbegründet.

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SebastianHaban: Das sie in Deutschland indiziert wurden? Es wurde bisher noch KEIN Spiel aus dem deutschen Shop entfernt dass NICHT auf dem Index steht. Das einzige was du hier ankreidest ist das GOG dabei nicht gan konsequent ist und laut dir auch einige Indexspiele anbietet.
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classic-gamer: Noch eine Gemeinsamkeit: es sind alles Spiele. Und noch eine: sie sind alle auf Englisch erhältlich.
Steht denn Dying Light auf dem Index? Ich kann dazu keine eindeutige Quelle finden. Hast du eine?
http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&amp;ID=28705
Da sind derzeit nur die XBOX und PS4 Fassung angegeben. Die PC Fassung ist aber inhaltsgleich und deshalb ebenfalls betroffen. Die wurde aber wohl vom Publisher nicht zur Prüfung eingereicht weil die PS4 und XBOX Fassungen ja bereits früher erschienen sind und man sich da 0 Chancen eingerechnet ha die durchzubekommen.

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SebastianHaban: Ich bin genauso gegen Zensur wie du. Aber ich habe im Gegensatz zu dir verstanden das dafür die BPJM und nicht GOG verantwortlich zu machen ist. Man kann GOG nicht den Vorwurf machen das sie sich an deutsche Gesetze halten.
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classic-gamer: Gar nichts hast du verstanden. Erkläre uns doch mal inwiefern die BPJM GOG am Verkauf hindert? Mit Quelle!!!
Da wird selbst der von dir (und auch mir) so geschätzte JimRaynor.925 keine liefern. Es wurde sogar schon von ExpressRising indirekt bestätigt, dass sie es eigentlich verkaufen könnten.
Also bitte: Quelle!
Wie soll ich dir den Quellen liefern solange GOG sich an Gesetze hällt? Die BPJM wird natürlich erst aktiv wenn man gegen Gesetze verletzt. NIEMAND wird daran gehindert gegen Gesetze zu verstoßen. Man hindert sich selbst daran weil man die Konsequenzen kennt. Diese Forderung ist also absoluter Schwachsinn.
Kannst du vielleicht mal diese "indirekte Bestätigung" zitieren? Obwohl ich mir jetzt alle seine Kommentare erneut durchgelesen habe finde ich keine.

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SebastianHaban: Wo genau hab ich das behauptet? Ich habe dich nur darauf hingewiesen das deine Behauptung es gäbe KEINE Verkaufsverbote außerhalb von Beschlagnahmungen FALSCH ist! Und dafür reicht auch schon Liste B.
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classic-gamer: Welches der hier gesperrten Spiele ist denn bitte auf Liste B? Quelle nicht vergessen. -;
Es geht einzig und allein um die hier gesperrten Spiele. Von irgendwelchen anderen reden wir gar nicht.
Kannste doch selber nachschauen. Wenn du nochmal die Folge der Zitate auf die wir hier jeweils antworten wird dir schnell klar werden das DU mit dem Verkaufsverbot angefangen hast als Antwort auf mein Aussage zum BEWERBUNGSVERBOT (und auffindbar in einem Onlineshop ist nun mal Bewerbung des Produkts)
Siehe:
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classic-gamer: Verkaufen ja, Bewerben nein.
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SebastianHaban: Informiere dich! Es gibt kein Gesetz welches das verbietet.
Bei beschlagnahmten Spielen habe ich extra angemerkt, dass der Verkauf nicht möglich ist, k.A. weshalb du es nochmal darauf eingehst.
Jetzt mir vorzuwerfen ich würde vom Thema abweichen obwohl DU das angefangen hast ist echt tolle Taktik aber leider sehr durchschaubar.
Welche Spile hier auf Liste B sind weiß ich nicht. Für ein BEWERBUNGSVERBOT ist das aber nicht ausschlaggebend weil davon auch Liste A betroffen ist. Und sorry das ich deine Falschinformation nicht einfach hab stehen lassen sondern korrigiert habe ;)

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SebastianHaban: Wie gesagt: ICH BIN KEIN JURIST. Aber lies dir doch noch einmal den Kommentar von JimRaynor.925 durch:
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classic-gamer: Der uns jetzt genau was sagen soll? Dass es richtig ist, dass Spiele wie Doom 2 nicht gesperrt sind? Oder dass sich die BPJM inzwischen für GOG interessiert? Was genau? Beantworte doch einfach mal die Fragen klar und konkret ohne auszuweichen und neue Nebelkerzen zu zünden.
Übrigens: mit JimRaynor.925 bin mir in großen Teilen einig. Er bestätigt sogar weitestgehend meine Darstellungen. Jedenfalls die die GOG aktuell betreffen. Und nun?
Ja. Z.B. wieso sich die BPJM JETZT für GOG interessieren könnte. Das hat er ja ausführlich erklärt. Siehe:
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JimRaynor.925: Spätestens mit der deutschen Lokalisierung der Seite spricht GOG gezielt deutsche Kunden an und muss sich an entsprechende Gesetze halten (hier nur mit Österreich/Schweiz zu argumentieren dürfte schwierig werden). ExpressRisings Aussage, dass man das jetzt auch nicht einfach wieder abschalten könne und dann wieder die Spiele anbieten dürfe, stimmt so auch. Davor hat GOG in rechtlicher Grauzone operiert, man hätte aber aus der Tatsache, dass GOG Spiele auch in Deutscher Version anbietet juristisch ableiten können, dass sich GOG doch an den deutschen Markt richtet. Deutsch ist jetzt nicht so verbreitet wie z.B. Spanisch, wo man sich notfalls noch mit Südamerika versuchen könnte rauszureden :). Daneben ist Deutschland in der EU angesiedelt und juristisch deutlich einfacher zu greifen als eine Firma in den USA (die weniger Wert auf deutsche Gesetze legen) oder irgendeinem pazifischen Inselzwergstaat.
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SebastianHaban: Stimmt. Da habe ich mich anscheinend geirrt. Die UK Fassung wurde aber anscheinend nur nicht indiziert weil sie gar nicht geprüft wurde, weil der Publisher ja nur plante die deutsche Fassung in Deutschland zu veröffentlichen. Die haben anscheinend aus ihren Fehlern (beim ersten Teil) gelernt und dir englische Fassung gar nicht mehr zur Prüfung eingereicht. Du wirst mir aber wohl zustimmen dass bei einer Prüfung zu 99% eine Indizierung mit Verkaufsverbot folgen würde. Auch könnte man GOG wegen § 86 Abs. 3 StGB belangen wenn sie es für deutsche Kunden zum Verkauf anbieten würden.
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classic-gamer: Nicht nur anscheinend, ziemlich sicher! Welche Auswirkung auf das Hier und Jetzt hat denn die theoretische Prüfung von C2/3 jetzt konkret? Darum geht es und nicht um das was wäre wenn der Liebe Gott...
Mach dir keine Sorgen sorgen, gegen §86 Abs.3 StGB verstößt GOG ohnehin schon seit Jahren. Wird dir JimRaynor.925 bestätigen.
Macht den unterschied das wenn jemand das Spiel in Deutschland verkaufen möchte, es von der BPJM prüfen lassen muss. Wenn GOG es also in Deutschland anbieten möchte müssten sie es prüfen lassen (oder vom Publisher prüfen lassen) und würden vermutlich (zu 99%) nicht bestehen. Also bieten sie es erst gar nicht an bevor sie da mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Und wenn du den Eindruck hast GOG verstößt gegen Gesetze: ZEIG SIE AN. Diskussionen in Internetforen bringen dich da nicht weiter. Eine eindeutige juristische Klärung ist die einzige Möglichkeit in dieser Frage Klarheit zu bekommen.

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SebastianHaban: Weder Dying Light noch Doom oder andere id Titel befinden sich auf Liste C oder D. Alle sind Liste A (so weit ich weiß). Auf Liste C und D landen wirklich nur sehr unbekannte Titel die wohl kaum jemand hier kennt und die auch für diese Diskussion keine Rolle spielen. Was aber sehr wohl eine Rolle spielt ist Liste B da diese neben der Indizierung auch ein Verkaufsverbot bedeutet. Und z.B. ein Titel auf Liste B ist CoD: Word at War (in der EU, US und AUS Version)
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classic-gamer: Was soll dann die Erwähnung von Liste C/D? Wieder mal eine Nebelkerze.
Und jetzt erklärst du uns noch bitte was CoD WaW mit GOG zu tun hat und welcher der gesperrten Titel auf Liste B ist. Eine schlüssige Antwort erwarte ich keine.
Lern lesen! Die Liste C und D hab ich nur der Vollständigkeit halber in dem Kommentar erwähnt als ich dir erklärt habe das es eben SEHR WOHL ein Verkaufsverbot ohne Beschlagnahmung gibt. Das hat nichts mit Nebelkerzen zu tun wenn du meine Kommentare nicht verstehst. Und auch CoD:WaW oder die Liste B hab ich in keinen Zusammenhang mit GOG gestellt. Ich habe lediglich ein Anschauungsbeispiel für ein Spiel der Liste B genannt und die Liste B um dir eben zu erklären das es sehr wohl Verkaufsverbote ohne Beschlagnahmungen gaben kann!!! Das hast du nämlich falsch dargestellt und ich wollte es richtig stellen. Wenn du nicht mächtig bist meine Kommentare richtig zu lesen oder zu verstehen kann ich doch nichts dafür.
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classic-gamer: Was ich mich schon vor über 10 Jahren gefragt habe: indizierte Spiele darf ich auf dem Flohmarkt ja nicht offen hinlegen. Woher soll ich aber wissen, dass ein Spiel indiziert ist? Eine offizielle Liste gibt es afaik nicht, nur das kostenpflichtige Mitteilungsblatt der BPjM.
Eine andere Möglichkeit wäre in deiner Stadtbibliothek nach der Zeitschrift "BPJM aktuell" zu fragen, da Bibliotheken diese kostenfrei beziehen können und dort eine Auflistung der Listen A und B enthalten sein sollte (zumindest entnehme ich das der Website der BPJM). Als Privatperson kannst du die Zeitschrift ebenfalls bestellen das kosstet dan aber 15€ für eine Ausgabe und 45€ für ein Jahresabo. ;)
Post edited April 01, 2016 by SebastianHaban
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ShardofTruth: Ich hätte noch Lands of Lore 1+2 auf deutsch anzubieten ...
Lands of Lore 1 ist bereits die multilinguale CD-Version, d. h. man kann im Spiel (auch) deutsche Untertitel aktivieren.
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Celinna: Rebel Assault CD-Rom(glaub die version ist trotzdem englisch bin mir aber grad nicht sicher, auf der cd steht zwar alles in deutsch ist war von SOFTGOLD published)
Die deutsche Version von Rebel Assault 1 besitzt lediglich deutsche Untertitel, die Sprachausgabe gibt es in jeder Version nur auf Englisch (wie bei Lands of Lore 1).
Post edited April 01, 2016 by MBiL_248
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MFED: Hallo,

hat einer von euch die deutschen Versionen zu den folgenden Spielen und könnte diese Gog.com zur Verfügung stellen?
RUNAWAY: A ROAD ADVENTURE
Runaway: A Twist of Fate
RUNAWAY 2: THE DREAM OF THE TURTLE
Das Schwarze Auge: Satinavs Ketten
Das Schwarze Auge: Memoria
JACK KEANE 2: THE FIRE WITHIN
The longest Journey
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MBiL_248: Bei den Runaway- und DSA-Adventures düfte das Problem nicht bei der fehlenden Verfügbarkeit deutscher Sprachdateien liegen, sondern mit Lizenzproblemen zusammenhängen. Die deutschen Fassungen von Runaway 1–3 müssten dem deutschen Publisher Crimson Cow gehören, der mit den Veröffentlichungen auf GOG nichts zu tun hat. Die DSA-Spiele werden seitens Entwickler Daedalic mit Absicht ohne deutsche Fassung angeboten, das wurde schon mehrfach moniert. Die deutsche Fassung von The Longest Journey könnte in der Insolvenzmasse von dtp festsitzen, bei Jack Keane 2 hat Nordic Games laut eigener Aussage keine Vertriebsrechte für die deutsche Version. (Du kannst die GOG-Version von JK2 aber leicht mittels einer INI-Modifikation auf Deutsch stellen.)
Hallo MBil_248,
wenn ich dich richtig verstanden habe, gibt es also vorerst keine Hoffnungen auf deutsche Versionen von Runaway und DSA-Adventures hier auf Gog.com? PS: Danke für den Tip mit JK2.
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MFED: Hallo MBil_248,
wenn ich dich richtig verstanden habe, gibt es also vorerst keine Hoffnungen auf deutsche Versionen von Runaway und DSA-Adventures hier auf Gog.com? PS: Danke für den Tip mit JK2.
Vorerst wohl nicht.

Die DSA-Adventures würde ich allerdings noch nicht abschreiben, schließlich sind sowohl Entwickler Daedalic als auch (der deutsche) Publisher Deep Silver auf GOG vertreten. Beide Spiele werden in Deutschland ohne DRM schon im Set für 9,99 € angeboten, da sollte es machbar sein, die deutschen Sprachpakete irgendwann für GOG nachzuliefern.

Bei der Runaway-Serie sieht es wohl nicht so gut aus. GOG führt Focus Home Interactive als Publisher, die deutschen Versionen aller drei Teile wurden jedoch von Crimson Cow finanziert. Ich kenne die Verträge nicht, aber es besteht leider die Möglichkeit, dass Focus an den deutschen Übersetzungen keine Rechte besitzt. Steam hat z. B. einige Focus-Spiele im Angebot, die für den deutschen Markt von Crimson Cow lokalisiert wurden, und bei allen fehlt die deutsche Fassung (einzige mir bekannte Ausnahme: das Adventure The Next Big Thing). Natürlich kann das schlampige Produktpflege sein, aber ein Lizenzproblem scheint mir wahrscheinlicher.
Post edited April 01, 2016 by MBiL_248
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MFED: Hallo MBil_248,
wenn ich dich richtig verstanden habe, gibt es also vorerst keine Hoffnungen auf deutsche Versionen von Runaway und DSA-Adventures hier auf Gog.com? PS: Danke für den Tip mit JK2.
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MBiL_248: Vorerst wohl nicht.

Die DSA-Adventures würde ich allerdings noch nicht abschreiben, schließlich sind sowohl Entwickler Daedalic als auch (der deutsche) Publisher Deep Silver auf GOG vertreten. Beide Spiele werden in Deutschland ohne DRM schon im Set für 9,99 € angeboten, da sollte es machbar sein, die deutschen Sprachpakete irgendwann für GOG nachzuliefern.
Ich habe hier alle Spiele mit nur Deep Silver als Publisher (ausser Tinker Toim) und wo es Deutsch gibt, ist auch Deutsch drin so weit ich weiss.
Bei den rein Daedalic Titeln scheinen die Rechte auf die deutsche Uebersetzung zu fehlen (derzeit) und das muss ausgesessen werden, so das Geruecht.
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MBiL_248: Vorerst wohl nicht.

Die DSA-Adventures würde ich allerdings noch nicht abschreiben, schließlich sind sowohl Entwickler Daedalic als auch (der deutsche) Publisher Deep Silver auf GOG vertreten. Beide Spiele werden in Deutschland ohne DRM schon im Set für 9,99 € angeboten, da sollte es machbar sein, die deutschen Sprachpakete irgendwann für GOG nachzuliefern.
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disi: Ich habe hier alle Spiele mit nur Deep Silver als Publisher (ausser Tinker Toim) und wo es Deutsch gibt, ist auch Deutsch drin so weit ich weiss.
Bei den rein Daedalic Titeln scheinen die Rechte auf die deutsche Uebersetzung zu fehlen (derzeit) und das muss ausgesessen werden, so das Geruecht.
Eine Sperrfrist liegt sicher im Bereich des Möglichen - bei The Whispered World gab es dieselbe Entwickler/Publisher-Konstellation und die deutsche Fassung wurde erst Monate später nachgereicht. Wirklichen Aufschluss können darüber aber wohl nur die direkt beteiligten Parteien geben, und die halten sich mit Informationen bislang zurück.
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classic-gamer: 1. Win10 haben die wenigsten
2. Muss der verwendete Kopierschutz davon betroffen sein (k.A. ob dies der Fall ist)
3. Braucht man nicht zwingend eine Original-CD um das Spiel spielen zu können
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Ulf2016: Zu 1.: ist kein Argument und stimmt übrigens nicht mehr. Leider.
Zu 2.: JA!
Zu 3.: Railroad Tycoon 2 (in allen Versionen) benötigt immer die CD zum Spielen, ist auch nicht mein Anliegen an GOG.
Zu 1: Quelle? Marktanteil liegt laut Win10-Hausmagazin Dr. Windows bei 14%.
Zu 2: Gut, dann ist das so
Zu 3: Kann man problemlos umgehen

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SebastianHaban: Ne mein Freund. Du hast behauptet das es außerhalb von Beschlagnahmungen kein Verkaufsverbot gäbe und das habe ich mit Quellenangabe widerlegt.
Da hätte ich gerne ein Zitat. Dazu bitte noch ein Beispiel aus den bei GOG gesperrten Spielen.

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SebastianHaban: Da sind derzeit nur die XBOX und PS4 Fassung angegeben. Die PC Fassung ist aber inhaltsgleich und deshalb ebenfalls betroffen. Die wurde aber wohl vom Publisher nicht zur Prüfung eingereicht weil die PS4 und XBOX Fassungen ja bereits früher erschienen sind und man sich da 0 Chancen eingerechnet ha die durchzubekommen.
Merkst du was? Es sind nur die PS4 und X1 Version indiziert worden. Hier wiederum in der US-Version. Interessant dabei ist, dass erst ein halbes Jahr später die EU-Version separat indiziert wurde, noch interessanter, dass es davon wiederum nur die X1 betraf und nicht die PS4.
Ob alle Versionen inhaltsgleich sind weiß ich nicht, aufgrund der Umstände halt ich deine Aussage, dass die PC-Version definitiv indiziert ist für ziemlich fragwürdig. Soviel ich weiß ist das Spiel auf allen Plattformen gleichzeitig rausgekommen. Meint jedenfalls Wikipedia.

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classic-gamer: Gar nichts hast du verstanden. Erkläre uns doch mal inwiefern die BPJM GOG am Verkauf hindert? Mit Quelle!!!
Da wird selbst der von dir (und auch mir) so geschätzte JimRaynor.925 keine liefern. Es wurde sogar schon von ExpressRising indirekt bestätigt, dass sie es eigentlich verkaufen könnten.
Also bitte: Quelle!
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SebastianHaban: Wie soll ich dir den Quellen liefern solange GOG sich an Gesetze hällt? Die BPJM wird natürlich erst aktiv wenn man gegen Gesetze verletzt. NIEMAND wird daran gehindert gegen Gesetze zu verstoßen. Man hindert sich selbst daran weil man die Konsequenzen kennt. Diese Forderung ist also absoluter Schwachsinn.
Kannst du vielleicht mal diese "indirekte Bestätigung" zitieren? Obwohl ich mir jetzt alle seine Kommentare erneut durchgelesen habe finde ich keine.
Sorry, aber irgendwie schwer von Begriff? GOG hält sich nicht an Gesetze. Das wurde schon zig mal erläutert? Wie viele Extrawürste brauchst du eigentlich?

Hier die indirekte Bestätigung:
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ExpressRising: Ach so, Altersverifikation: Darüber denken wir nach bzw. besprechen es mit entsprechenden Partnern/Institutionen.
Weshalb überlegt denn GOG die einführen wenn die gar nichts bringen und sie wegen der BPJM dann (laut dir) trotzdem nicht verkaufen dürfen? Schließlich hindert die BPJM laut dir am Verkauf der Spiele.

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SebastianHaban: Kannste doch selber nachschauen.
Verstehe, haltlose Nebelkerze, wie immer...

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SebastianHaban: Welche Spile hier auf Liste B sind weiß ich nicht. Für ein BEWERBUNGSVERBOT ist das aber nicht ausschlaggebend weil davon auch Liste A betroffen ist. Und sorry das ich deine Falschinformation nicht einfach hab stehen lassen sondern korrigiert habe ;)
Das ist Bullshit. Wie soll ein Shop denn jemals ein solches Spiel an einen 18-Jährigen verkaufen wenn er es nicht mal erwähnen darf? Die BPJM sagt etwas anderes und verweist auf §15 JuSchG:
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Rechtsfolgen/Traegermedien/verbreitungs-und-werbeverbote.html

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SebastianHaban: Ja. Z.B. wieso sich die BPJM JETZT für GOG interessieren könnte. Das hat er ja ausführlich erklärt. Siehe:
...
Das "jetzt" war vor einem Jahr. Wie wir alle wissen verstößt GOG auch heute noch gegen das Gesetz. Eingeschritten ist die BPJM offenbar also immer noch nicht. Aber klar, die BPJM interessiert sich erst seit dem 1.4.16 für GOG und das wird dann noch dauern bis die Mühlen mahlen. -;

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SebastianHaban: Lern lesen! Die Liste C und D hab ich nur der Vollständigkeit halber in dem Kommentar erwähnt als ich dir erklärt habe das es eben SEHR WOHL ein Verkaufsverbot ohne Beschlagnahmung gibt.
Also doch eine Nebelkerze. Du konntest nämlich nicht erklären weshalb Q3 gesperrt ist, D2 aber nicht, obwohl eher dieses gesperrt sein müsste. Beide sind ja vom selben Publisher, der diese Sperre offenbar gewünscht hat.

Oder inwiefern betreffen Liste C/D (aktuell) GOG? Hier geht es nicht um irgendwelche Theorien unwahrscheinlicher Verbote oder Listeneinteilungen, sondern um das aktuelle Angebot von GOG.

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SebastianHaban: Eine andere Möglichkeit wäre in deiner Stadtbibliothek nach der Zeitschrift "BPJM aktuell" zu fragen, da Bibliotheken diese kostenfrei beziehen können und dort eine Auflistung der Listen A und B enthalten sein sollte (zumindest entnehme ich das der Website der BPJM). Als Privatperson kannst du die Zeitschrift ebenfalls bestellen das kosstet dan aber 15€ für eine Ausgabe und 45€ für ein Jahresabo. ;)
Brauche ich 1. eine Stadtbibliothek in der Nähe, 2. muss diese das dann auch haben, 3. müsste ich andauernd da hinrennen weil sich ja etwas geändert haben könnte.
-> gerade in der heutigen Zeit nicht ansatzweise zeitgemäß -;
Post edited April 02, 2016 by classic-gamer
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classic-gamer: Da hätte ich gerne ein Zitat. Dazu bitte noch ein Beispiel aus den bei GOG gesperrten Spielen.
Langsam glaube ich, dass du wieder trollst. Ich hab dir lang und breit mehrmals erklärt, wann und wie Verkaufsverbote für Spiele existieren können und das sie dafür nicht beschlagnahmt sein müssen. Jetzt führst du im gleichen Thread nochmal die gleiche Diskussion, obwohl ich es schon mindestens 2 mal erklärt habe.

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classic-gamer: Merkst du was? Es sind nur die PS4 und X1 Version indiziert worden. Hier wiederum in der US-Version. Interessant dabei ist, dass erst ein halbes Jahr später die EU-Version separat indiziert wurde, noch interessanter, dass es davon wiederum nur die X1 betraf und nicht die PS4.
Ob alle Versionen inhaltsgleich sind weiß ich nicht, aufgrund der Umstände halt ich deine Aussage, dass die PC-Version definitiv indiziert ist für ziemlich fragwürdig. Soviel ich weiß ist das Spiel auf allen Plattformen gleichzeitig rausgekommen. Meint jedenfalls Wikipedia.
Auch das hatten wir eigentlich schon diskutiert, wie rum da Prüfiungen eingereicht werden und für welche Plattform zuerst oder für welche nicht ist bei dem Spiel so hoch wie breit. Sowohl für die US- als auch EU-Version liegt eine Indizierung auf Liste A vor, die anderen Plattformen gelten als inhaltsgleich und sind damit automatisch auch indiziert, ohne dass es einer Bekanntmachung oder gesonderten Feststellung bedarf. Auch das hatte ich dir eigentlich lang und breit erklärt, kein Grund mit dem nächsten die gleiche Diskussion erneut zu führen.

http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Indizierungsverfahren/inhaltsgleiche-medien.html

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classic-gamer: Sorry, aber irgendwie schwer von Begriff? GOG hält sich nicht an Gesetze. Das wurde schon zig mal erläutert? Wie viele Extrawürste brauchst du eigentlich?
Ja, ich habs dir auch nochmal lang und breit erklärt, wieso sich GOG an Gesetze hält, noch eine extra Wurst mache ich nicht mehr für dich, wenn du es nicht glauben möchtest. Da ist der Kampf gegen Windmühlen ja aussichtsreicher...

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classic-gamer: Weshalb überlegt denn GOG die einführen wenn die gar nichts bringen und sie wegen der BPJM dann (laut dir) trotzdem nicht verkaufen dürfen? Schließlich hindert die BPJM laut dir am Verkauf der Spiele.
Das ist genau die Bestätigung, dass sie sich an deutsche Gesetze halten. Wenn es einen geschützten und nachgewiesenen FSK 18-Bereich gibt, dürfen alle Spiele von Liste A (nicht jedoch Liste B und NS-Symbolik etc.) verkauft werden.

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classic-gamer: Das ist Bullshit. Wie soll ein Shop denn jemals ein solches Spiel an einen 18-Jährigen verkaufen wenn er es nicht mal erwähnen darf? Die BPJM sagt etwas anderes und verweist auf §15 JuSchG:
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Rechtsfolgen/Traegermedien/verbreitungs-und-werbeverbote.html
Sorry, das ist Bullshit, wie auch in deinem eigenen Link steht. Ein indiziertes Spiel auf Liste A darf nicht im Laden ausgestellt werden und in Internshops auffindbar sein. Daher findest du Dying Light auch nicht bei Amazon und Okaysoft hat ein FSK18-Bereich, bei dem man nach Ausweisscan auch diverse indizierte Titel zusätzlich sehen kann, die dir sonst in der Suche nicht angezeigt werden. Das Ausstellen in einem Warengeschäft oder Onlineshop zählt bereits als Werbung im Sinne des Gesetzes und ist demnach verboten bzw. kann Abmahnungen von Mittbewerbern nach sich ziehen. Wenn du es nicht glaubst, google es. Dafür findest du zigtausend Erklärungen und Belege von zig Anwälten.

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classic-gamer: Du konntest nämlich nicht erklären weshalb Q3 gesperrt ist, D2 aber nicht, obwohl eher dieses gesperrt sein müsste.
Quake 3 ist nach wie vor indiziert, Doom 2 wurde vom Index gestrichen. Problem ist hier aber, dass nur die Deutsche Version von Doom 2 vom Index gestrichen wurde, explizit nicht jedoch die US-Version wegen der NS-Symbolik. Die wird hier jedoch von GOG scheinbar verkauft, also dürfte Doom 2 hier, in der US-Version, ebenfalls nicht verkafut werden. Da ist man dann beim jonglieren mit den Versionen offenbar durcheinander gekommen. Bei Steam ist Doom 2 z.B. auch nicht in Deutschland verfügbar. Medal of Honor gibt es bei Steam ebenfalls nur in der geschnittenen Variante, während hier die eigentlich in Detuschland verbotene ungeschnittene Version verkauft wird.


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classic-gamer: Brauche ich 1. eine Stadtbibliothek in der Nähe, 2. muss diese das dann auch haben, 3. müsste ich andauernd da hinrennen weil sich ja etwas geändert haben könnte.
-> gerade in der heutigen Zeit nicht ansatzweise zeitgemäß -;
Ich habs dir auch schon erklärt, über 99% der Spiele sind nicht betroffen, weil sie ein FSK-Aufkleber haben. Und ansonsten gilt der ganz einfache Grundsatz, dass der Verkäufer sicherstellen muss, dass er die Ware die er verkaufen möchte auch tatsächlich verkaufen darf. Wie er das macht und wie umständlich das ist oder nicht, ist sein Problem. Warum diskutieren wir so was offensichtliches überhaupt? "Herr Kommissar mir wurde erklärt, dass weiße Pulver sei Mehl und kein Koks, woher sollte ich das auch besser wissen?!?!?"

Ich bin dann aus der Diskussion aber draußen, sie dreht sich offensichtlich völlig im Kreis und fängt offenbar grundlos gerade wieder von vorne an.
Post edited April 02, 2016 by JimRaynor.925
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Ulf2016: Zu 1.: ist kein Argument und stimmt übrigens nicht mehr. Leider.
Zu 2.: JA!
Zu 3.: Railroad Tycoon 2 (in allen Versionen) benötigt immer die CD zum Spielen, ist auch nicht mein Anliegen an GOG.
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classic-gamer: Zu 1: Quelle? Marktanteil liegt laut Win10-Hausmagazin Dr. Windows bei 14%.
Zu 2: Gut, dann ist das so
Zu 3: Kann man problemlos umgehen
Das sind alles belanglose Antworten auf Fragen, die ich nicht gestellt habe. Da ich die CD-Versionen habe, kann ich den Kopierschutz NICHT umgehen und auch nicht ohne CD spielen.

Ich möchte einfach nur wissen welche Dateien GOG benötigt, um die Railroad-Reihe die deutsche Version hinzuzufügen, notfalls auch mit den CDs.

Genau darum geht es doch in diesem Thread: Fans spenden ihre Sprach-Versionen.
Recht hast Du ;-)
Durch dieses ganze nichtssagende Gelaber und selbstgefällige Worthülsen Aneinanderreihen um selbst ja der tollste und einzig wahre Recht habende zu sein geht hier die ganze Übersicht verloren! Und mit Verlaub: es nervt einfach nur!
GOG möchte Sprachdateien gespendet haben; wir wollen welche geben. Ob diese dann in jedem Fall veröffentlicht werden, wir werden sehen...
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JimRaynor.925: Langsam glaube ich, dass du wieder trollst. Ich hab dir lang und breit mehrmals erklärt, wann und wie Verkaufsverbote für Spiele existieren können und das sie dafür nicht beschlagnahmt sein müssen. Jetzt führst du im gleichen Thread nochmal die gleiche Diskussion, obwohl ich es schon mindestens 2 mal erklärt habe.
Halten wir also fest: auch du kannst kein Zitat liefern in dem ich behaupte, dass es abgesehen von einer Beschlagnahmung keinerlei Möglichkeiten gibt ein Verkaufsverbot durchzusetzen. Halten wir ebenso fest, dass auch du kein bei GOG gesperrtes Spiel benennen kannst, welches von diesen Möglichkeiten betroffen ist.

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JimRaynor.925: Auch das hatten wir eigentlich schon diskutiert, wie rum da Prüfiungen eingereicht werden und für welche Plattform zuerst oder für welche nicht ist bei dem Spiel so hoch wie breit. Sowohl für die US- als auch EU-Version liegt eine Indizierung auf Liste A vor, die anderen Plattformen gelten als inhaltsgleich und sind damit automatisch auch indiziert, ohne dass es einer Bekanntmachung oder gesonderten Feststellung bedarf. Auch das hatte ich dir eigentlich lang und breit erklärt, kein Grund mit dem nächsten die gleiche Diskussion erneut zu führen.
Da hätte ich gerne eine Quelle, dass die Versionen definitiv inhaltsgleich sind. Das was du suggerierst ist, dass automatisch immer alle Versionen inhaltsgleich sind. Zweitens hätte ich gerne eine Erklärung dafür, dass explizit die EU-Version der X1 (und nicht die PS4 bei der auch die US-Version indiziert war) erst ein halbes Jahr später separat indiziert wurde trotz angebelicher Inhaltsgleichheit.

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JimRaynor.925: Ja, ich habs dir auch nochmal lang und breit erklärt, wieso sich GOG an Gesetze hält, noch eine extra Wurst mache ich nicht mehr für dich, wenn du es nicht glauben möchtest. Da ist der Kampf gegen Windmühlen ja aussichtsreicher...
Ich zitiere dich einfach mal selbst:
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JimRaynor.925: Die Grenze bei GOG verstehe ich jedoch auch nicht, da immer noch vereinzelte Spiele in Deutschland verfügbar sind, die NS-Symbole beinhalten. Siehe Doom 2 oder irgendein Medal of Honor. Streng genommen müssten diese Spiele auch gesperrt werden, juristisch ist es egal ob das Spiel Commandos oder Doom 2/Medal of Honor heißt. Aber man kann jetzt hier auch noch so lange meckern und schlafende Hunde treten, bis auch diese Spiele für Deutsche verschwinden :).
Du willst mir also ernsthaft sagen, dass GOG mit D2 und MoH 100% legal handelt?
Painkiller, Fear usw. dürfen auch 100% legal im offenen Bereich verkauft werden?

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JimRaynor.925: Das ist genau die Bestätigung, dass sie sich an deutsche Gesetze halten. Wenn es einen geschützten und nachgewiesenen FSK 18-Bereich gibt, dürfen alle Spiele von Liste A (nicht jedoch Liste B und NS-Symbolik etc.) verkauft werden.
Siehe oben. Merkst du eigentlich nicht wie du dir selbst wiedersprichst? Ich schiebe es einfach mal auf die Uhrzeit oder darauf, dass du einen ganz üblen Tag erwischt hast.^^

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JimRaynor.925: Sorry, das ist Bullshit, wie auch in deinem eigenen Link steht. Ein indiziertes Spiel auf Liste A darf nicht im Laden ausgestellt werden und in Internshops auffindbar sein. Daher findest du Dying Light auch nicht bei Amazon und Okaysoft hat ein FSK18-Bereich, bei dem man nach Ausweisscan auch diverse indizierte Titel zusätzlich sehen kann, die dir sonst in der Suche nicht angezeigt werden. Das Ausstellen in einem Warengeschäft oder Onlineshop zählt bereits als Werbung im Sinne des Gesetzes und ist demnach verboten bzw. kann Abmahnungen von Mittbewerbern nach sich ziehen. Wenn du es nicht glaubst, google es. Dafür findest du zigtausend Erklärungen und Belege von zig Anwälten.
Lies doch einfach mal bis zum Ende durch:
Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben. Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde.
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JimRaynor.925: Ich habs dir auch schon erklärt, über 99% der Spiele sind nicht betroffen, weil sie ein FSK-Aufkleber haben. Und ansonsten gilt der ganz einfache Grundsatz, dass der Verkäufer sicherstellen muss, dass er die Ware die er verkaufen möchte auch tatsächlich verkaufen darf. Wie er das macht und wie umständlich das ist oder nicht, ist sein Problem.
Genau, ihm prakisch keine Möglichkeit geben das sicherzustellen ist natürlich absolut zumutbar.

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Ulf2016: Das sind alles belanglose Antworten auf Fragen, die ich nicht gestellt habe. Da ich die CD-Versionen habe, kann ich den Kopierschutz NICHT umgehen und auch nicht ohne CD spielen.

Ich möchte einfach nur wissen welche Dateien GOG benötigt, um die Railroad-Reihe die deutsche Version hinzuzufügen, notfalls auch mit den CDs.
Natürlich, du bist so ein guter Junge, du hast noch nie etwas von einem "Crack" gehört. Verstehe. ^^
Und nein, du wolltest nicht nur wissen welche Dateien benötigt werden, sondern du hast auch angeboten die komplette CD hochzuladen. Davon habe ich dir freundlicherweise auch den genannten Gründen abgeraten. Das soll dich nicht daran hindern die CD hochzuladen, über die möglichen Konsequenzen solltest du dir aber im klaren sein.

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Ulf2016: Genau darum geht es doch in diesem Thread: Fans spenden ihre Sprach-Versionen.
Nein, darum geht es eigentlich nicht. Es wurde auch schon mehrfach erwähnt, dass GOG damit sehr gut versorgt wird und sie (mangels Priorität) eh nicht hinterher kommen. Für Fanpatches gibt es einen passenden Thread.