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MarkoH01: http://www.rechtsfokus.de/jugendschutz-bpjm-und-usk

Die BpjM wird in der Regel nur auf Antrag tätig. Hier geht es eben darum, ggfs jugendgefährende Inhalte zu indizieren.
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schmoemi: Ja schon klar. Ich frag mich halt: Ist das denn nötig? Oder hat das nicht eher den gegenteiligen Effekt, dass es damit erst richtig interessant wird? USK18 darf ein Laden ja auch nicht an Jugendliche verkaufen.
Das ist richtig, nicht indizierte Spiele können aber weiterhin beworben werden und können auch weiterhin offen im Laden verkauft werden. Man wollte hiermit eben die Spiele so unsichtbar wie möglich machen und so sicher wie möglich stellen, dass es Jugendlichen nicht gelingt, an diese Spiele heranzukommen (imo ein komplett unsinniger Irrglaube zu Zeiten des Internets - aber soweit die Theorie des Jugendschutzes).
Post edited June 09, 2020 by MarkoH01
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MarkoH01: (imo ein komplett unsinniger Irrglaube zu Zeiten des Internets - aber soweit die Theorie des Jugendschutzes)
Das war schon zu Disketten-Zeiten auf dem Schulhof (und sogar der Nachbarschaft) ein völliger Irrglaube.
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MarkoH01: (imo ein komplett unsinniger Irrglaube zu Zeiten des Internets - aber soweit die Theorie des Jugendschutzes)
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kultpcgames: Das war schon zu Disketten-Zeiten auf dem Schulhof (und sogar der Nachbarschaft) ein völliger Irrglaube.
Auch richtig.
Zur Altersprüfung sollte es alternativ ein System über die Kreditkarte geben. PostIdent und Schufa sind Verfahren/Unternehmen mit denen viele Menschen nichts zu tun haben möchten. Auch nicht freiwillig.

Zum Werbeverbot: Vor einer halben Ewigkeit wollte ich mir Fight Club auf DVD kaufen, habe die DVD aber nicht gefunden. An der Theke nachgefragt wurde mir gesagt sie dürfen die DVD nicht auslegen (was glaube ich bewerben gleich kam), aber sie hatten sie im Laden. Wenn ich also in die Suche bei GOG den exakten Namen des Spiels eingebe, zb. "Return to C. W." (ihr wisst schon) das dürfte doch eigentlich einer Nachfrage beim Verkäufer entsprechen.

Dann kommt allerdings das Verbot verfassungswidriger Symbole zum Tragen...
Ich verstehe, dass sich GOG nicht in dieses Wespennest setzen möchte.
Ich verstehe aber nicht, warum dieses Wespennest noch immer vorhanden ist.
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kultpcgames: Das war schon zu Disketten-Zeiten auf dem Schulhof (und sogar der Nachbarschaft) ein völliger Irrglaube.
Yup, bei uns hatte jeder Schulrechner Wolf3D (mehr ging auch nicht)... und das war ja nicht nur indiziert.
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MightyFloTheKing: Dann kommt allerdings das Verbot verfassungswidriger Symbole zum Tragen...
Gib mal Wolfenstein in die Suchleiste ein...

Spiele zählen jetzt offiziell als Kunst, deswegen kannste jetzt die alten und die neuen kaufen. Damit ein Spiel heute deswegen verboten würde, müßte ihm der Kunstcharakter wahrscheinlich vor Gericht abgesprochen werden. Endlich... Dafür können wir Spielen wie Attentat 1942 und so danken, die die Rolle von "Maus" übernommen haben (ein echt bedrückender und beeindruckender Comic, dessen kurzes Verbot eine der größten Peinlichkeiten war).

RtCW ist halt noch auf dem Index. Kann noch etwas dauern. Sonst fahr halt mal nach Polen or Tschechien, oder was auch immer am nächsten ist, und kauf es da (über GOG, ist ja nicht Steam...).
PS: Attentat 1942 - warum nicht auf GOG?
Post edited June 10, 2020 by toxicTom
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MightyFloTheKing: Zur Altersprüfung sollte es alternativ ein System über die Kreditkarte geben. PostIdent und Schufa sind Verfahren/Unternehmen mit denen viele Menschen nichts zu tun haben möchten. Auch nicht freiwillig.

Zum Werbeverbot: Vor einer halben Ewigkeit wollte ich mir Fight Club auf DVD kaufen, habe die DVD aber nicht gefunden. An der Theke nachgefragt wurde mir gesagt sie dürfen die DVD nicht auslegen (was glaube ich bewerben gleich kam), aber sie hatten sie im Laden. Wenn ich also in die Suche bei GOG den exakten Namen des Spiels eingebe, zb. "Return to C. W." (ihr wisst schon) das dürfte doch eigentlich einer Nachfrage beim Verkäufer entsprechen.

Dann kommt allerdings das Verbot verfassungswidriger Symbole zum Tragen...
Ich verstehe, dass sich GOG nicht in dieses Wespennest setzen möchte.
Ich verstehe aber nicht, warum dieses Wespennest noch immer vorhanden ist.
Da hattest du echt Glück. Habe mal wegen der unvut von From Dusk till Dawn und Boondock Saints gefragt gehabt. Beides mal die Antwort "indiziertes verkaufen wir nicht. Lohnt nicht. Bestellen können wir das auch nicht, wird nicht im Zentrallager geführt. Lohnt nicht". Bei Games kann man in kleineren Läden Glück haben. Das sterbende Licht gabs hier in einem kleinen Laden... Den es leider nicht mehr gibt. Müsste beim 2. Teil checken wo ich den dann her bekomme, wenn der das Schicksal des ersten teilt.

Indizierte Spiele waren übrigens insbesondere das was auf dem Schulhof heiß begehrt und weitergereicht wurde. Da brauchte es echt kein Internet für. Das war sogar eher ein Prädikat "Hier ich habe XYZ!, willste auch?"
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seppelfred: (...)
Infolgedessen hat sich die USK nicht mehr getraut dem Add-On "Resurrection of Evil" eine Einstufung zu geben. Das war eine ganz klare politische Einmischung in die Arbeit der USK, wenn auch nur indirekt. Und die Stellungnahme des ständigen Vertretes der OLJB war ein peinliches Rumgeeiere ("äusserst knappe Entscheidung").
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Activision-veroeffentlicht-Doom-3-Addon-nicht-in-Deutschland-152889.html
(...)
Die Entscheidung damals wirkte schon sehr politisch motiviert und war sie vielleicht zu einem Teil auch. Allerdings bin ich mir nicht ganz im Klaren darüber, inwiefern das Add-On nicht doch neue Inhalte etablierte, die eine Nicht-Kennzeichnung und Indizierung erforderlich machten auf Basis der damaligen Spruchpraxis der BPjM-Gremien.

So kam wohl post-mortal zufügbare Gewalt gegen Zombiegegner mit RoE dazu. Außerdem vielleicht (von der USK) als problematisch eingestuft wurde die neue Bullet-Time-Funktion.

Siehe hier die Begründung der BPjM verfügbar bei OGDB: https://ogdb.eu/index.php?section=article&articleid=104

Interessant finde ich da folgende Passage:

"Die im Spiel auftretenden Dämonen verglühen zwar nach ihrem Tod, jedoch bleiben von Zombies teilweise Leichen zurück, die dann auch nach ihrem Tod noch beschossen werden können. Dabei treten Blut, Knochen, Innereien und Gehirne auf. Eine Differenzierung zwischen Gegnern und neutralen Personen ist im Spielverlauf nur äußerst selten nötig, da dem Spieler neutral gesonnene Personen nur selten auftreten. Als sehr problematisch ist noch der im Level ?Erebus Labs? (sic?) auftretende menschliche Wissenschaftler zu erwähnen. Dieser spricht mit dem Spieler und warnt ihn sich nicht zu nähern, da mit ihm etwas nicht stimme. Wenige Augenblicke später greift der Wissenschaftler den Spieler an, der diesen notgedrungen töten muss, will er nicht selber verletzt oder getötet werden."

Wäre interessant, wenn man mal klären könnte, ob derartige Darstellungen wirklich RoE vorbehalten sind. (Die BFG-Edition bietet sich dahingehend allerdings nicht als Vergleich an, man müsste schon die Originale heranziehen).
Post edited June 10, 2020 by Dandom
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Dandom: Interessant finde ich da folgende Passage:

"Die im Spiel auftretenden Dämonen verglühen zwar nach ihrem Tod, jedoch bleiben von Zombies teilweise Leichen zurück, die dann auch nach ihrem Tod noch beschossen werden können. Dabei treten Blut, Knochen, Innereien und Gehirne auf. Eine Differenzierung zwischen Gegnern und neutralen Personen ist im Spielverlauf nur äußerst selten nötig, da dem Spieler neutral gesonnene Personen nur selten auftreten. Als sehr problematisch ist noch der im Level ?Erebus Labs? (sic?) auftretende menschliche Wissenschaftler zu erwähnen. Dieser spricht mit dem Spieler und warnt ihn sich nicht zu nähern, da mit ihm etwas nicht stimme. Wenige Augenblicke später greift der Wissenschaftler den Spieler an, der diesen notgedrungen töten muss, will er nicht selber verletzt oder getötet werden."

Wäre interessant, wenn man mal klären könnte, ob derartige Darstellungen wirklich RoE vorbehalten sind. (Die BFG-Edition bietet sich dahingehend allerdings nicht als Vergleich an, man müsste schon die Originale heranziehen).
OMG -. und so etwas ist für die eine Begründung, eine Gefährdung zu sehen? Meine Meinung wird sich nie ändern, ich finde das idiotisch. Aber wie auch immer: ich habe die Originalversionen von Doom 3 und RoE und kann das bei Gelegenheit mal antesten.
Post edited June 10, 2020 by MarkoH01
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Dandom: Interessant finde ich da folgende Passage:

"Die im Spiel auftretenden Dämonen verglühen zwar nach ihrem Tod, jedoch bleiben von Zombies teilweise Leichen zurück, die dann auch nach ihrem Tod noch beschossen werden können. Dabei treten Blut, Knochen, Innereien und Gehirne auf. Eine Differenzierung zwischen Gegnern und neutralen Personen ist im Spielverlauf nur äußerst selten nötig, da dem Spieler neutral gesonnene Personen nur selten auftreten. Als sehr problematisch ist noch der im Level ?Erebus Labs? (sic?) auftretende menschliche Wissenschaftler zu erwähnen. Dieser spricht mit dem Spieler und warnt ihn sich nicht zu nähern, da mit ihm etwas nicht stimme. Wenige Augenblicke später greift der Wissenschaftler den Spieler an, der diesen notgedrungen töten muss, will er nicht selber verletzt oder getötet werden."

Wäre interessant, wenn man mal klären könnte, ob derartige Darstellungen wirklich RoE vorbehalten sind. (Die BFG-Edition bietet sich dahingehend allerdings nicht als Vergleich an, man müsste schon die Originale heranziehen).
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MarkoH01: OMG -. und so etwas ist für die eine Begründung, eine Gefährdung zu sehen? Meine Meinung wird sich nie ändern, ich finde das idiotisch. Aber wie auch immer: ich habe die Originalversionen von Doom 3 und RoE und kann das bei Gelegenheit mal antesten.
Danke, mich würd's auf jeden Fall interessieren. Ich hab leider nur die BFG-Edition, kann das also nicht adäquat testen.

Also die Begründungen der BPjM sind meist schon ziemlich grotesk. Wie soll man auch ein System erklären, in dem ein River Raid mal als "jugendgefährdend" und "kriegsverherrlichend" eingestuft wurde, nur um dann später deindiziert und "ab 0" freigegeben zu werden (von einem USK-Gremium). Man kann halt z. B. auch Manhunt als gewaltverherrlichend verreißen oder als Mediensatire auffassen (was es mE auch eher ist), alles denkbar subjektiv und dem Wandel der Zeit und Geschmäcker unterworfen. Was einst mal als "verrohend" oder "gewaltanreizend" gegolten hat, gilt heute vielleicht als gängige Abendunterhaltung, die mit 12-Jährigen kompatibel ist.

Ein wenig innere Konsistenz müssen vor allem die BPjM-Gremien aber schon wahren in ihren Entscheidungen, immerhin sind das auch stark belastende Verwaltungsakte für die Rechteinhaber. Ansonsten machte sich die Behörde über den Rechtsweg auch massiv angreifbar, würde im Endeffekt an ihrer eigenen Existenzgrundlage und der des deutschen Jugendmedienschutzsystems an sich sägen. In vielen Entscheidungen auf (Nicht-)Indizierung wird jedenfalls auch auf ältere Entscheidungen verwiesen (edit: auch in Bezug auf Entscheidungen der USK-Gremien, denn die binden ja auch die Spruchpraxis der BPjM). Ich will nicht sagen, dass die da immer 100% konsistent und fundiert wirken, aber extrem grobe (ggf. justiziable) Schnitzer sind vermutlich selten (früher vielleicht eher, ich denke die Behörde hat sich auch zunehmend etwas professionalisiert).

Jedenfalls wenn diese mögliche Gewalteinwirkung gegenüber endgültig toten Zombies (und ggf. auch in Notwehr zu tötende Zivilisten) im Original noch nicht drin waren, ist die Entscheidung auf Nicht-USK-Freigabe und dann Indizierung ja vermutlich konsistent mit der sonstigen damaligen Spruchpraxis und war quasi mehr oder weniger "notwendig". Mit Ragdoll und sonstiger postmortaler Gewalt tat sich der deutsche Jugendmedienschutz ja schon immer schwer (mit letzterem teils bis heute) und mit Zivilisten als Gegnern auch (wobei das hier ja eindeutig eine Notwehr-Situation sein soll).

Wenn RoE aber in den Punkten quasi inhaltsgleich zu Doom 3 ist, hätte dem BPjM-Gremium das ja wohl auffallen müssen. Dann wäre die Indizierung eher grob fahrlässig gewesen imho. Zumindest jetzt anhand der Begründung, die OGDB veröffentlicht hat.
Post edited June 10, 2020 by Dandom
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toxicTom: Gib mal Wolfenstein in die Suchleiste ein...
RTCW hab ich als Beispiel genommen weil es erst wegen der Symbolik zensiert wurde und diese Version dann trotzdem sogar nach USK16 auf dem Index landete.
Auch wenn ein Spiel automatisch vom Index genommen würde, wenn Symbolik der Indizierungsgrund war, wäre RTCW immer noch wegen der Gewaltdarstellung indiziert. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei anderen Spielen ähnlich verworren ist.
Ich verstehe daher, dass GOG in Deutschland lieber die Finger vom Verkauf indizierter Spiele lässt.
Danke für den Tipp Attentat 1942, das werde ich mir genauer anschauen.
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berenim: Indizierte Spiele waren übrigens insbesondere das was auf dem Schulhof heiß begehrt und weitergereicht wurde. Da brauchte es echt kein Internet für. Das war sogar eher ein Prädikat "Hier ich habe XYZ!, willste auch?"
Von daher auch meine Zweifel was die Wirksamkeit dieses "Jugendschutzinstrumentes" angeht....
Post edited June 10, 2020 by schmoemi
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berenim: Indizierte Spiele waren übrigens insbesondere das was auf dem Schulhof heiß begehrt und weitergereicht wurde. Da brauchte es echt kein Internet für. Das war sogar eher ein Prädikat "Hier ich habe XYZ!, willste auch?"
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schmoemi: Von daher auch meine Zweifel was die Wirksamkeit dieses "Jugendschutzinstrumentes" angeht....
Die angebliche "jugendgefährdung" ist ja nicht einmal klar wissenschaftlich bewiesen. Diese Annahme beruht nur auf Vorurteilen. Wäre sie eine Tatsache, würde es im Rest Europas ja genau so streng zugehen. Aber ansonsten hat ja kein Land in Europa ausser Vatikan Sadt einen Index. Und besonders bei Filmen geht es weitaus liberaler zu. Nur deswegen können wir uns ja alles uncut aus dem Ausland importieren.
Post edited June 10, 2020 by seppelfred
komisch hackenkreuze sind im spiel aber warum kein daying light oder dead island ?

sorry für das c im haken
Post edited June 12, 2020 by Coers2172
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Coers2172: komisch hackenkreuze sind im spiel aber warum kein daying light oder dead island ?

sorry für das c im haken
Weil die wiederum wegen Gewaltverherrlichung indiziert sind. Damit dürfen die in Deutschland nicht beworben und auch nur nach Alternachweis verkauft werden. Dead Island ist auch, im Gegensatz zu Dying Light, nicht auf GOG.
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seppelfred: Die angebliche "jugendgefährdung" ist ja nicht einmal klar wissenschaftlich bewiesen. Diese Annahme beruht nur auf Vorurteilen.
Tatsächlich ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Die Wissenschaft konnte bisher nämlich keine klaren und eindeutigen Zusammenhänge zwischen Spiel/Filmgewalt und realer Gewalt feststellen. War so und wird sich wohl auch nicht ändern. Aber die Erklärung ist eben so schön einfach und bequem, weshalb sie weiterhin genutzt wird.