Dandom: Interessant finde ich da folgende Passage:
"
Die im Spiel auftretenden Dämonen verglühen zwar nach ihrem Tod, jedoch bleiben von Zombies teilweise Leichen zurück, die dann auch nach ihrem Tod noch beschossen werden können. Dabei treten Blut, Knochen, Innereien und Gehirne auf. Eine Differenzierung zwischen Gegnern und neutralen Personen ist im Spielverlauf nur äußerst selten nötig, da dem Spieler neutral gesonnene Personen nur selten auftreten. Als sehr problematisch ist noch der im Level ?Erebus Labs? (sic?) auftretende menschliche Wissenschaftler zu erwähnen. Dieser spricht mit dem Spieler und warnt ihn sich nicht zu nähern, da mit ihm etwas nicht stimme. Wenige Augenblicke später greift der Wissenschaftler den Spieler an, der diesen notgedrungen töten muss, will er nicht selber verletzt oder getötet werden."
Wäre interessant, wenn man mal klären könnte, ob derartige Darstellungen wirklich RoE vorbehalten sind. (Die BFG-Edition bietet sich dahingehend allerdings nicht als Vergleich an, man müsste schon die Originale heranziehen).
MarkoH01: OMG -. und so etwas ist für die eine Begründung, eine Gefährdung zu sehen? Meine Meinung wird sich nie ändern, ich finde das idiotisch. Aber wie auch immer: ich habe die Originalversionen von Doom 3 und RoE und kann das bei Gelegenheit mal antesten.
Danke, mich würd's auf jeden Fall interessieren. Ich hab leider nur die BFG-Edition, kann das also nicht adäquat testen.
Also die Begründungen der BPjM sind meist schon ziemlich grotesk. Wie soll man auch ein System erklären, in dem ein River Raid mal als "jugendgefährdend" und "kriegsverherrlichend" eingestuft wurde, nur um dann später deindiziert und "ab 0" freigegeben zu werden (von einem USK-Gremium). Man kann halt z. B. auch Manhunt als gewaltverherrlichend verreißen oder als Mediensatire auffassen (was es mE auch eher ist), alles denkbar subjektiv und dem Wandel der Zeit und Geschmäcker unterworfen. Was einst mal als "verrohend" oder "gewaltanreizend" gegolten hat, gilt heute vielleicht als gängige Abendunterhaltung, die mit 12-Jährigen kompatibel ist.
Ein wenig innere Konsistenz müssen vor allem die BPjM-Gremien aber schon wahren in ihren Entscheidungen, immerhin sind das auch stark belastende Verwaltungsakte für die Rechteinhaber. Ansonsten machte sich die Behörde über den Rechtsweg auch massiv angreifbar, würde im Endeffekt an ihrer eigenen Existenzgrundlage und der des deutschen Jugendmedienschutzsystems an sich sägen. In vielen Entscheidungen auf (Nicht-)Indizierung wird jedenfalls auch auf ältere Entscheidungen verwiesen (edit: auch in Bezug auf Entscheidungen der USK-Gremien, denn die binden ja auch die Spruchpraxis der BPjM). Ich will nicht sagen, dass die da immer 100% konsistent und fundiert wirken, aber extrem grobe (ggf. justiziable) Schnitzer sind vermutlich selten (früher vielleicht eher, ich denke die Behörde hat sich auch zunehmend etwas professionalisiert).
Jedenfalls wenn diese mögliche Gewalteinwirkung gegenüber endgültig toten Zombies (und ggf. auch in Notwehr zu tötende Zivilisten) im Original noch nicht drin waren, ist die Entscheidung auf Nicht-USK-Freigabe und dann Indizierung ja vermutlich konsistent mit der sonstigen damaligen Spruchpraxis und war quasi mehr oder weniger "notwendig". Mit Ragdoll und sonstiger postmortaler Gewalt tat sich der deutsche Jugendmedienschutz ja schon immer schwer (mit letzterem teils bis heute) und mit Zivilisten als Gegnern auch (wobei das hier ja eindeutig eine Notwehr-Situation sein soll).
Wenn RoE aber in den Punkten quasi inhaltsgleich zu Doom 3 ist, hätte dem BPjM-Gremium das ja wohl auffallen müssen. Dann wäre die Indizierung eher grob fahrlässig gewesen imho. Zumindest jetzt anhand der Begründung, die OGDB veröffentlicht hat.