classic-gamer: Im Einzelhandel wirst du als Minderjähriger keins bekommen. Hier auf GOG kann selbst jedes Kleinkind problemlos ein 18er Spiel kaufen. Somit trägt GOG maßgeblich zum Ruf bei, da es die Spiele illegal verkauft.
Ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr, bei dem Thema immer Leute zu verbessern, aber weil's so schlimm ist: Das ist falsch. So eine Behauptung überhaupt aufzustellen ist fahrlässig.
GOG Sp. z o.o. ist Mitglied von USK.online. Laut Website: "Im Vorfeld der Mitgliedschaft unterziehen sich Unternehmen einem Jugendschutz-Check, bei dem das Online-Angebot in verschiedenen Bereichen hinsichtlich der Konformität überprüft wird.". Wenn ihr glaubt, dass GOG so fahrlässig ist, dass sie weitreichend 18er Titel "illegal" verkaufen, dann würde ich mal die USK darauf hinweisen. Das schadet schließlich auch doch deren Ruf.
http://www.usk.de/die-usk/mitglieder/
Aber Achtung: Vielleicht fliegen dann die paar Index-Titel aus dem deutschen Angebot, die mutmaßlich aus Versehen verkauft werden. Diese sind hier aber nicht gemeint, hier geht's ja um "USK 18", und falls diese so weitreichend illegal verkauft werden würden, wäre das schon skandalös. Lucius, auf Listenteil A indiziert, ist aber eben auch nicht im deutschen Store-Angebot.
Um noch kurz auszuführen, warum GOG USK 18er Titel verkaufen kann: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Bundesländer gilt für sog. Telemedien, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes gilt für sog. Trägermedien. Diese unterscheiden sich sehr. Vereinfacht und zugespitzt: der hiesige Jugendmedienschutz hat angesichts des Internets kapituliert und erlaubt technische Lösungen, die faktisch kaum Schutzwirkung bieten, um Angebote "ab 18" zugänglich zu machen. Hier geht es um sog. "entwicklungsbeeinträchtigende" Angebote, wozu alles mit USK/FSK-Rating zählt.
Falls noch Informationsbedarf besteht, empfehle ich mal "age-de.xml", oder "jusprog" zu googeln. GOG, zum Beispiel, hat eben tatsächlich eine solche "age-de.xml"-Seite eingerichtet:
https://www.gog.com/age-de.xml (auch wenn die etwas komisch aussieht im Vergleich zu der von Steam z.B.). Alternativ auch mal die KJM fragen, die hilft bestimmt gerne weiter. Einfach alles, bitte, damit diese Fehlinformation mal aufhört.
classic-gamer: Ein "absolutes Verbereitungsverbot" allerdings in Normalfall mit einem Verkaufsverbot. Von Beschlagnahmung habe ich auch nichts geschrieben.
Ach hierzu ganz kurz: Angebote, die mit auf Listenteil B indizierte Medien "ganz oder im Wesentlichen" inhaltsgleich sind, sind nach JMStV § 4 Abs. 1
absolut unzulässige Angebote. Die darf man gar nicht zugänglich machen.
Das unterscheidet sich von Trägermedien auf B, bei denen das "Verbreiten", im strafrechtlichen Sinne (Kettenweitergabe, gibt dazu BGH-Rechtsprechung: I ZR 18/04), noch erlaubt ist,
wenn und nur wenn sie keinen tatsächlich strafbaren Inhalt aufweisen. Die Illegalität ist unabhängig von einer BPjM-Indizierung und dafür ist auch
keine vorherige Beschlagnahme nötig: Natürlich greifen strafrechtliche Verbote auch vor einer Beschlagnahme, diese erfolgt ohnehin nur, wenn bereits ermittelt wird, d. h. jemand ein Problem hat. Aber hier helfen bestimmt auch USK oder KJM mit Gratis-Infos weiter, falls man mir nicht glaubt.
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Zu Lucius: Das ist mir tatsächlich primär wegen der Indizierung bekant. Sagt auch einiges über die Sinnhaftigkeit des Systems aus. Der Index ist doch primär mittlerweile eine Auszeichnung, macht die Titel für Jugendliche nur interessanter. Aber das hat sich der deutsche Gesetzgeber mit seiner Insellösung so eingebrockt.