SebastianHaban: Das du ebenfalls keine Ahnung hast und nur mit Worten um dich wirfst die du mal aufgeschnappt hast merkt man auch.
Im Gegenteil zu dir kann ich Fakten und schlüssige Argumente liefern. Du tust eher das was Forentrolle normalerweise machen.
SebastianHaban: Das sie in Deutschland indiziert wurden? Es wurde bisher noch KEIN Spiel aus dem deutschen Shop entfernt dass NICHT auf dem Index steht. Das einzige was du hier ankreidest ist das GOG dabei nicht gan konsequent ist und laut dir auch einige Indexspiele anbietet.
Noch eine Gemeinsamkeit: es sind alles Spiele. Und noch eine: sie sind alle auf Englisch erhältlich.
Steht denn Dying Light auf dem Index? Ich kann dazu keine eindeutige Quelle finden. Hast du eine?
SebastianHaban: Ich bin genauso gegen Zensur wie du. Aber ich habe im Gegensatz zu dir verstanden das dafür die BPJM und nicht GOG verantwortlich zu machen ist. Man kann GOG nicht den Vorwurf machen das sie sich an deutsche Gesetze halten.
Gar nichts hast du verstanden. Erkläre uns doch mal inwiefern die BPJM GOG am Verkauf hindert? Mit Quelle!!!
Da wird selbst der von dir (und auch mir) so geschätzte JimRaynor.925 keine liefern. Es wurde sogar schon von ExpressRising indirekt bestätigt, dass sie es eigentlich verkaufen könnten.
Also bitte: Quelle!
SebastianHaban: Wo genau hab ich das behauptet? Ich habe dich nur darauf hingewiesen das deine Behauptung es gäbe KEINE Verkaufsverbote außerhalb von Beschlagnahmungen FALSCH ist! Und dafür reicht auch schon Liste B.
Welches der hier gesperrten Spiele ist denn bitte auf Liste B? Quelle nicht vergessen. -;
Es geht einzig und allein um die hier gesperrten Spiele. Von irgendwelchen anderen reden wir gar nicht.
SebastianHaban: Wie gesagt: ICH BIN KEIN JURIST. Aber lies dir doch noch einmal den Kommentar von JimRaynor.925 durch:
Der uns jetzt genau was sagen soll? Dass es richtig ist, dass Spiele wie Doom 2 nicht gesperrt sind? Oder dass sich die BPJM inzwischen für GOG interessiert? Was genau? Beantworte doch einfach mal die Fragen klar und konkret ohne auszuweichen und neue Nebelkerzen zu zünden.
Übrigens: mit JimRaynor.925 bin mir in großen Teilen einig. Er bestätigt sogar weitestgehend meine Darstellungen. Jedenfalls die die GOG aktuell betreffen. Und nun?
SebastianHaban: Stimmt. Da habe ich mich anscheinend geirrt. Die UK Fassung wurde aber anscheinend nur nicht indiziert weil sie gar nicht geprüft wurde, weil der Publisher ja nur plante die deutsche Fassung in Deutschland zu veröffentlichen. Die haben anscheinend aus ihren Fehlern (beim ersten Teil) gelernt und dir englische Fassung gar nicht mehr zur Prüfung eingereicht. Du wirst mir aber wohl zustimmen dass bei einer Prüfung zu 99% eine Indizierung mit Verkaufsverbot folgen würde. Auch könnte man GOG wegen § 86 Abs. 3 StGB belangen wenn sie es für deutsche Kunden zum Verkauf anbieten würden.
Nicht nur anscheinend, ziemlich sicher! Welche Auswirkung auf das Hier und Jetzt hat denn die theoretische Prüfung von C2/3 jetzt konkret? Darum geht es und nicht um das was wäre wenn der Liebe Gott...
Mach dir keine Sorgen sorgen, gegen §86 Abs.3 StGB verstößt GOG ohnehin schon seit Jahren. Wird dir JimRaynor.925 bestätigen.
SebastianHaban: Weder Dying Light noch Doom oder andere id Titel befinden sich auf Liste C oder D. Alle sind Liste A (so weit ich weiß). Auf Liste C und D landen wirklich nur sehr unbekannte Titel die wohl kaum jemand hier kennt und die auch für diese Diskussion keine Rolle spielen. Was aber sehr wohl eine Rolle spielt ist Liste B da diese neben der Indizierung auch ein Verkaufsverbot bedeutet. Und z.B. ein Titel auf Liste B ist CoD: Word at War (in der EU, US und AUS Version)
Was soll dann die Erwähnung von Liste C/D? Wieder mal eine Nebelkerze.
Und jetzt erklärst du uns noch bitte was CoD WaW mit GOG zu tun hat und welcher der gesperrten Titel auf Liste B ist. Eine schlüssige Antwort erwarte ich keine.
classic-gamer: Davon würde ich dir abraten.
Ulf2016: Gibt es einen Grund? Kopiergeschützte Spiele laufen ja nicht mehr auf Windows 10.
1. Win10 haben die wenigsten
2. Muss der verwendete Kopierschutz davon betroffen sein (k.A. ob dies der Fall ist)
3. Braucht man nicht zwingend eine Original-CD um das Spiel spielen zu können
JimRaynor.925: Die Frage ist schnell und eindeutig zu beantworten. Für jedes Computerspiel, welches NS-Symbolik enthält, gilt automatisch ein absolutes Verkaufesverbot, also auch an volljährige Kunden. Dies gilt bei Computerspielen auch, wenn das Spiel nicht von der BPJM geprüft wurde, also NS-Symbolik = automatisches Verkaufsverbot. Daher kein Commandos 2 und 3. Und ja, Medal of Honor dürfte deswegen eigentlich auch nicht verfügbar sein.
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/rechtsfolgen,did=203634.html Aber was mich wundert: Wolfenstein (2009) kam direkt auf Liste B, Wolfetnstein TNO und TOB jedoch nicht, nicht mal auf den Index. Weshalb setzt man das 2009er auf Liste B wenn es doch eh klar ist, dass es verboten ist, TNO jedoch nicht? Bei CoD 2 und 5 lässt sich ähnliches beobachten.
JimRaynor.925: Nochmal, nach derzeitiger Rechtslage wird eine normale IP-Sperre als ausreichend angesehen. Sprich GOG macht derzeit genau das, was sie aus rechtlicher Sicht in dieser Frage machen müssen. Nicht mehr und auch nicht weniger. Daher ist die Behauptung, dass GOG es eh nicht ernst meinen würde, schlicht falsch. Sie halten sich genau an die Rechtslage.
Mit der Rechtslage hat die Aussage, dass sie es nicht Ernst nehmen nichts zu tun. Wenn ihnen etwas daran gelegen wäre, dann würden sie sie nicht so leicht umgehbar machen. Mal ganz davon abgesehen wissen wir beide, dass GOG die Deutschen Gesetze offenbar nicht interessiert. Das wurde schon mehr als genug durchgekaut.