classic-gamer: Du vergisst dabei eines: es gibt gar keine rechtliche Hürde. Allenfalls für Wolfenstein und Commandos. Bei diesen beiden Spielen kann ich es verstehen wenn sie nicht verfügbar sind, beim Rest nicht.
Eventuell wären auch noch beschlagnahmte Spiele zusätzlich zu den NS-Symbolen dabei, da für diese auch ein Verkaufsverbot besteht (nicht jedoch ein Erwerbs- bzw. Besitzverbot). Aber ja, da stimme ich dir absolut zu, dass man die Situation besser lösen könnte.
classic-gamer: Wie gesagt, ich gehe stark davon aus, dass GOG dies auf "Wunsch" des Publishers macht. Was kommt als nächstes? Noch mehr Publisher die ihre Spiele gesperrt haben wollen?
An dieser Stelle bin ich mir nicht sicher, da ich mich soweit nicht mit der Materie beschäftigt habe. Es könnte aber sein, dass auch die Publisher eine Pflicht trifft, in Deutschland indizierte Spiele (sowie beschlagnahmte und NS-Symbolik) nicht zum Verkauf anzubieten bzw. dort in Verkehr zu bringen. Diese Pflicht geben sie wiederum weiter an GOG und verlangen, dass GOG diese Spiele nicht gegenüber deutschen Kunden verkaufen darf, um sich selbst straflos zu halten. Das ist aber nur eine Theorie, das weiß ich nicht mit Sicherheit an der Stelle.
Dies würde aber auch vereinzelte Sperrungen erklären, da es die Publisher unterschiedlich handhaben.
Ja, ich stimme dir auch zu, dass man eine Grenze ziehen muss an dieser Stelle, vollkommen. Ich persönlich ziehe sie an der Stelle, wo es aus rechtlichen Gründen (sei es strafrechtlich wegen Verkaufsverboten oder zivilrechtlich weil für bestimmte Regionen keine Lizenz mehr zu bekommen ist [Lizenzen können stark zersplittert sein, im Worst Case hat in jedem Land ein eigener Publisher das Recht zur digitalen Verbreitung] keine Möglichkeit gibt, sie weltweit anbieten zu können. Bei sonstigen Wünschen, die zum Nachteil des Kunden gehen, würde ich nicht weiter auf Publisher eingeben. Von daher hätten wir da vielleicht einen Konsens :).
classic-gamer: Es geht um
Nachhaltigkeit. Und Zensur (dazu gehört auch die nicht vorhandene Kommunikation zu diesem Thema) ist in den aller seltensten Fällen zum Wohle des mündigen Bürgers gewesen.
Jop, hier kann es aber sein, dass schlicht eine Verschwiegenheitsklausel in den Verträgen zwischen GOG und Publishern ist, die es verbietet über Inhalte des Vertrages mit Dritten (also uns) zu sprechen. Das ist eine übliche Klausel in nahezu allen Verträgen, daher sehr wahrscheinlich. Hierbei hast du aber eigentlich auch recht, dass GOG dann zumindest die allgemeine Aussage treffen dürfte, dass vereinzelt Spiele nicht in Detuschland auf Publisherwunsch verkauft werden dürfen, da diese ja nicht auf einen Vertrag bezogen wäre. Problematisch wäre aber, dass auf Grund der geringen Menge der Spiele praktisch durch ein Rückschluss auf einen Publisher möglich wäre, weswegen man es doch nicht machen kann.
classic-gamer: MMn (keine Ahnung wie das juristisch aktuell aussieht) sollte bei IP-Sperren auch die ein oder andere Abfrageroutine vorhanden sein, sonst ist das mMn nicht im Sinne des Gesetzes und somit ein Verstoß. Ich sehe hier keinerlei Willen seitens GOG, dass dies auch wirklich eingehalten wird.
Der Betreiber muss alle ihm zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Verbreitung und den Verkauf an deutsche Kunden auszuschließen. Hierbei wird es jedoch als ausreichend gesehen, wenn solche IP-Sperren verwendet werden. Jede einzelne Transaktion zu prüfen fällt nicht in die Pflicht von GOG, außer es bestehen konkrete Hinweise, dass bestimmte Personen dagegen verstoßen. Der BGH und auch der Europäische Gerichtshof sehen solche Sperren aber als ausreichend an, trotz ihrer kinderleichten Umgehung. Darüber hinaus muss der Kunde bestätigen, dass er sich in dem Land seiner IP befindet, da er ansonsten gegen die Nutzungsvereinbarungen von GOG verstößt und gegebenenfalls gegenüber GOG dann wiederum Schadensersatzpflichtig werden würde, wenn sie deswegen Strafen zahlen müssen.
Daher sollte man das einfach so akzeptieren wie es ist. An dieser Stelle weckt man sonst einfach schlafende Hunde.
classic-gamer: Eine andere Sache ist das mit den Geschenken. Die kann man offenbar ganz normal annehmen. Mag juristisch ok sein (k.A.), aber ist ja auch ein Witz. Hier frage ich mich eher, ob bei beschlagnahmten Spielen nicht doch gegen das ein oder andere Gesetz verstoßen wird.
In der Regel macht sich der Erwerber nie strafbar (sofern es wirklich zum reinen Eigengebrauch ist und nichtmal Freunden gezeigt wird), sondern nur der Verkäufer. Daher ist in erster Linie GOG bzw. derjenige, der dir den Code verkauft möglicherweise strafbar.
classic-gamer: Wenn wir über solche Dinge reden, dann reden wir wohl über vieeeeeel Grauzone. Ich bin mir sicher, dass es in einigen Punkten 5 Juristen mit 10 Meinungen geben würde.
Ja tun wir leider, daher ist es so schwierig. Und wie gesagt, jeder kann etwas anders argumentieren, daher gibt es auch keine einheitliche Lösung.
classic-gamer: GOG tut eben nicht das was sie rechtlich(!) tun müssen, sondern allenfalls teilweise. Des weiteren sage ich nicht, dass sie munter weiter zensieren sollen, sondern eine Alterverifikation einführen sollen, die die Zensur für Volljährige aufhebt. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Nur schreibe ich das nicht jedes Mal hinzu. Wer meine Beiträge aufmerksam liest, der kennt meine Einstellung dazu und sollte es dann vielleicht im Hinterkopf haben. zumindest dann wenn er meine Argumentation kritisiert. -;
Jop, das wäre der beste Kompromiss und ich würde mir wünschen, dass GOG eine Altersverifikation für deutsche Kunden einführt, z.B. über PostIdent und solchen freigeschalteten Kunden auch in Deutschland indizierte Spiele anzeigt. NS-Symbolik und beschlagnahmte Spiele wären dann zwar immer noch ausgeschlossen, aber alles indizierte dürfte ohne weiteres diesen Kunden verkauft werden. Dies hätte auch den riesigen Vorteil, dass die Publisher keinen Grund mehr hätten, gegenüber GOG auf ein generelles Verkaufsverbot in Deutschland zu bestehen, weil sie ebenfalls auch einer möglichen Haftung draußen wären.
classic-gamer: Wie gesagt, wenn das Deutsche Gesetz überhaupt für eine zypriotische Firma gilt (wir gehen hier ja vom worst case aus, also ja; ich persönlich bin mir da nicht sicher), dann verstößt GOG wissentlich dagegen. Denn offenbar haben sie sich ja mit dem Thema beschäftigt, wenden es aber nicht auf alle Spiele an. Und bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, d.h. GOG ist verpflichtet sich über die Situation jedes einzelnen Spiels zu informieren.
Damit sind wir beim Ursprungsproblem, nichts genaues weiß man hier nicht :/.
classic-gamer: Das ist schön für dich, das gilt aber nicht automatisch für jeden Volljährigen hier. Erst recht nicht wann diese Spiele mal im Sale sind.
Ja ok, Sale kann wirklich ein Problem sein.
Aber ich denke wir haben es jetzt ja ausdiskutiert und können als Ergebnis den Wunsch verkünden, dass GOG bitte eine Altersverifikation einführt und entsprechenden Kunden alles anbietet, was nicht unter absolute Verkaufsverbote fallen würde (NS-Symbolik und Beschlagnahmung). Hat sich die erneute Diskussion doch gelohnt :).