Nope I'm not getting owned because what I wrote is that GOG is not affected by the german laws which is still true you can still ask official sources about it so I can again prove that I'am right ... But it is funny that people still try to argue against official sources
E_A: Well except that you didn't provide any sources and seem to have no clue what you are talking about.
I did several sides ago I also did it already here in the german subforum. The thread should still be there.
Ich zitere dir aber auch gerne mal aus dem Reddit Fall
"Sitzt ein Unternehmen im Ausland, sind der deutschen Prüfstelle allerdings weitgehend die Hände gebunden: Petra Meier sagt, Reddit könne wie jeder ausländische Inhalteanbieter selbst entscheiden, wie es auf die Benachrichtigung aus Deutschland reagiert. Die neue Sperre für deutsche IP-Adressen muss demnach also Reddit selbst umgesetzt haben, sie kann schon aus rechtlichen Gründen nicht von einer deutschen Behörde verordnet worden sein. "
*Petra Meier = Stellvertretende Vorsitzende der BPjM
Die Quelle ist der Spiegel, da es aber dort auch eine Verlinkung/Erwähnung der gesperrten Seite gibt bzw. deren Namen dort erwähnt wird und es sich bei der Seite um eine Seite mit richtigen Morden etc. handelt verlinke ich nicht direkt kann sie dir aber gerne zukommen lassen.
Hier noch einmal für dich was den JMStV und GOG betrifft.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat die KJM gegenüber ausländischen Anbietern?
Die Handlungsmöglichkeiten der KJM sind bei ausländischen Angeboten - die über den Geltungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatvertrages (JMStV) hinausgehen - begrenzt. Hinweise auf Verstöße im Ausland werden - so weit möglich – an dortige Beschwerdestellen mit der Bitte weitergeleitet, gegen die Verstöße vorzugehen. Darüber hinaus versucht die bei der KJM organisatorisch angebundene Stelle jugendschutz.net über die jeweiligen Host-Provider eine Änderung des Angebots zu erreichen.
Auch mittels Indizierungen kann gegen Inhalte von Anbietern mit Sitz im Ausland vorgegangen werden. Sie fallen in das Aufgabengebiet der BPjM. Die KJM ist in diesem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen von Telemedien zuständig und kann andererseits auch selbst Indizierungsanträge stellen....
http://www.kjm-online.de/service/fragen-antworten.html *Die KJM gilt nach Ansicht einiger Anwälte als Mischbehörde was aber nichts zur Sache tut.
Daneben habe ich mehrfach davor Quellen gepostet unter anderem auch das JuSchG was ja hier auch angesprochen wurde, was aber sowieso für GOG nicht gilt!
Sorry to say so but you should inform yourself better BEFORE you are trying to argue with me :)