It seems that you're using an outdated browser. Some things may not work as they should (or don't work at all).
We suggest you upgrade newer and better browser like: Chrome, Firefox, Internet Explorer or Opera

×
high rated
avatar
TheHexer_pcg: Ich sprach ja auch nicht von einem generellen Verbot.

(§ 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG)
Indizierte Medien dürfen nicht angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden [...]

(§ 15 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 4 und 5 JuSchG)
Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden. [...]
avatar
seppelfred: Du stellst es verkürzt dar. Indizierte Medien DÜRFEN verkauft werden, unter bestimmten Umständen. Wenn man hier z.B. eine Altersverifizierung implementieren würde, dann könnten die Spiele auch hier angeboten werden. Nur scheut GOG offensichtlich diesen Aufwand.
Der Abschnitt stammt ja auch aus dem JuSchG. Es geht ja darum, dass das Ganze nicht an Minderjährige verkauft wird.
Deswegen und auf Grund des techischen Aufwands wird es hier generell nicht angeboten.

Ich habe ja nicht behauptet, dass indizierte Medien nicht an Erwachsene/Volljährige verkauft werden dürfen. ;-)
avatar
TheHexer_pcg: Ich habe ja nicht behauptet, dass indizierte Medien nicht an Erwachsene/Volljährige verkauft werden dürfen. ;-)
avatar
TheHexer_pcg: Es geht nicht nur um den Datenschutz, sondern auch darum, dass indizierte Titel in DE nicht zum Verkauf angeboten werden oder beworben werden dürfen.
Ja sie dürfen nicht beworben werden, aber in Räumen die nur von Erwachsenen betreten werden dürfen, können sie zum Verkauf oder Verleih angeboten werden. Klassisches Beispiel: die Videothek. Oder Filmbörsen. Und genauso könnte man hier einen virtuellen Raum schaffen, den nur Leute sehen können, die ihr Alter verifiziert haben.
Post edited January 23, 2020 by seppelfred
high rated
avatar
TheHexer_pcg: Es geht nicht nur um den Datenschutz, sondern auch darum, dass indizierte Titel in DE nicht zum Verkauf angeboten werden oder beworben werden dürfen.
avatar
seppelfred: Ja sie dürfen nicht beworben werden, aber in Räumen die nur von Erwachsenen betreten werden dürfen, können sie zum Verkauf oder Verleih angeboten werden. Klassisches Beispiel: die Videothek. Oder Filmbörsen. Und genauso können man hier einen virtuellen Raum schaffen, den nur Leute sehen können, die ihr Alter verifiziert haben.
Ja ist richtig. Das muss dann aber auch ausgeschildert, daruf hingewiesen werden. Wie mit der Abteilung für "erwachsenen Filme" =P

Mir ging es jetzt nur darum, hier wieder eine größere Diskussion zu vermeiden. Naja Ziel verfehlt.
Ich denke aber wir stimmen darüber überein, dass Jugendschutz wichtig ist.
Natürlich bleibt der Beigeschmack oder das Gefühl der "Gängelung" für jene, die berechtigt sind solche Sachen zu erwerben.

Diesbezüglich gibt es von allen Seiten Aufklärungsarbeit zu betreiben.

Belassen wir es dabei mit: schwieriges Thema und viel Arbeit.

Grüße =D
Thema kann geschlossen werden.