Maxvorstadt: Ja, das mit den ungeprüften Spielen ist auch so ne Idiotie. Da hab ich in Läden Reiterhof-Simulationen und andere Spiele für (kleine) Kinder gesehen, die aber nur ab 18 kaufbar waren, weil ungeprüft.
Mal ne Frage: Was würde eigentlich passieren, wenn ein Vater seinen 10-Jährigen Kind ein ungeprüftes englischsprachiges Kinderspiel kauft, damit es spielerisch Englisch lernen kann, macht sich der Vater dann strafbar oder so, obwohl das Spiel ja inhaltlich für Kinder gemacht ist und überhaupt nichts kindeswohlgefährdendes enthält?
In diesen Fall würde ich sagen, ich als Erziehungsberechtigter entscheide, ob das Spiel für meinen Sohn/Tochter geeignet ist. Gegen welches Gesetz verstoße ich, wenn ich meinen Kind ein ungeprüftes Spiel zur Verfügung stelle.
Ich stell mir auch die Frage, gegen welches Gesetz verstoße ich, wenn ich mit meinen Kind ein USK-geprüftes Spiel spiele, dass nicht für dessen Alter bestimmt ist. In diesen Fall bin ich der Meinung, dass das ebenfalls meine Entscheidung als Erziehungsberechtigter ist, und die USK-Freigabe als Entscheidungshilfe dient.
Das ist allerdings meine Sicht der Dinge. Ich habe keine Ahnung, wie die deutsche Rechtsprechung das sieht. Ist mir allerdings auch egal, da meine Kinder bereits über 20 Jahre alt sind.