It seems that you're using an outdated browser. Some things may not work as they should (or don't work at all).
We suggest you upgrade newer and better browser like: Chrome, Firefox, Internet Explorer or Opera

×
Hallo,

inzwischen gibt es für Internet-Geschäfte auch einige Möglichkeiten das Alter zu überprüfen. Da wären PostIdent, von der Schufa der Identitäscheck und sicherlich noch welche. Der Personalausweis kann auch für digitale Altersprüfung benutzt werden.

Dann kann sich der Laden noch noch eine Versicherung eine geben lassen, daß keine minderjährigen Zugriff auf diese Artikel für Erwachsene haben. Damit müsste die Verantwortung dem Kunden übertragen worden sein. Jugendschutz ist ja gut und wichtig, aber damit muss für Erwachsene nicht der Zugriff total erschwert bis unmöglich gemacht werden.

Ich habe auch GOG schon direkt angeschrieben, aber da kommt nur eine automatische Nachricht, daß sie wegen der Corona-Krise sehr viel Anfragen haben.

Grüße
Dies kann dauern, bis GOG schreibt.

Ist auch ein heikles Thema.

Ich glaube das hat eher was mit dem deutschen Gesetz zu tun, dass GOG die Spiele nicht öffentlich anbieten darf.

Ich erinnere mich noch an die Videothekenzeit, als die Indexspiele unter der Ladentheke gehandelt wurden, wie Drogen.

Das dumme an diesen Gesetzen ist nur, wenn es verboten ist, möchte es jeder haben.

Gespannt wäre ich schon was GOG dir schreibt.
avatar
Stevie24680: Hallo,

inzwischen gibt es für Internet-Geschäfte auch einige Möglichkeiten das Alter zu überprüfen. Da wären PostIdent, von der Schufa der Identitäscheck und sicherlich noch welche. Der Personalausweis kann auch für digitale Altersprüfung benutzt werden.

Dann kann sich der Laden noch noch eine Versicherung eine geben lassen, daß keine minderjährigen Zugriff auf diese Artikel für Erwachsene haben. Damit müsste die Verantwortung dem Kunden übertragen worden sein. Jugendschutz ist ja gut und wichtig, aber damit muss für Erwachsene nicht der Zugriff total erschwert bis unmöglich gemacht werden.

Ich habe auch GOG schon direkt angeschrieben, aber da kommt nur eine automatische Nachricht, daß sie wegen der Corona-Krise sehr viel Anfragen haben.

Grüße
Eine vernünftige Altersprüfung, um eben solch indizierte (eben nicht verbotene!) Spiele für volljährige deutsche Kunden zur Verfügung zu stellen, wird hier schon seit Jahren gefordert. wenn man allerdings bedenkt, dass GOGf es bisher nicht einmal geschafft hat, ihr altersschwaches Forum zu reparieren und auch die web site nicht einmal auf jedem Browser vernünftig läuft, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass dieses jemals umgesetzt wird, geringer sein, als den Weltfrieden zu erlangen ;)
avatar
Last_Blade_Ray: Das dumme an diesen Gesetzen ist nur, wenn es verboten ist, möchte es jeder haben.
Der Pferdefuß und das Missverständis liegt genau hier: Es ist eben NICHT verboten. Indiezierte Filme und Spiele dürfen weiterhin an volljährige Personen verkauft werden. Anders sieht es im zweifel aus, was den Verkauf von Beschlagnahmten Spielen angeht - aber selbst hier ist zumnindest der Besitz nicht strafbar.

Wenn etwas also für volljährige Personen weiterhin erwerbbar ist, sehe ich auch kein problem darim, dass der Wunsch danach, durch eine Indizierung erhöht wird. Man sollte sich endlich mal von dem Ammenmärchen lösen, dass Spiele oder Filme eine Gefahr darstellen. Bis heute gibt es hierfür keinerlei Beweise und die Statistiken sprechen auch eher dagegen. Es ist eben nach wie vor ein bequemes Mittel, einen Sündenbock zu finden, um die tatsächliche Problematik im falle irgendwelcher schrecklichen geschehnisse oder Taten zu finden.
Post edited June 08, 2020 by MarkoH01
avatar
MarkoH01: Der Pferdefuß und das Missverständis liegt genau hier: Es ist eben NICHT verboten.
Naja - defacto war ein indiziertes Spiel dank Werbeverbot kommerziell tot. Höchstens die berühmtesten (or berüchtigsten) Spiele hat man im Laden bekommen - weil es ja nur auf Nachfrage ging.
Insofern hatte das damals schon einen "verbotenen" Charakter :-) "Die wollen nicht, daß wir das spielen!" - Und damit wars interessant...
avatar
MarkoH01: Der Pferdefuß und das Missverständis liegt genau hier: Es ist eben NICHT verboten.
avatar
toxicTom: Naja - defacto war ein indiziertes Spiel dank Werbeverbot kommerziell tot. Höchstens die berühmtesten (or berüchtigsten) Spiele hat man im Laden bekommen - weil es ja nur auf Nachfrage ging.
Insofern hatte das damals schon einen "verbotenen" Charakter :-) "Die wollen nicht, daß wir das spielen!" - Und damit wars interessant...
Stimmt, das Werbeverbot hatte ich völlig vergessen, zu erwähnen, was natürlich wichtig und relevant ist. Die Tatsache, dass schwer zu erhaltene Sachen erst durch diese Tatsache interessant wird, ist auch korrekt. Rein rechtlich ist aber nichts verboten. Es ist auch nicht so, dass irgendjemand will, dass "wir" etwas nicht spielen, denn gerade "wir" können diese Sachen witerhin erwerben - nur ist es eben, aufgrund des Unwillens, solche Sachen überhaupt noch zu vertreiben - insbesondere auf digitalen Plattformen wie hier GOG - deutlich schwerer, dem widerspreche aich auch nicht - auch nicht, dass so etwas oftmals erst den Anreiz schürt (es wr der einzige Grund,, warum ich mir Hatred zugelegt habe ... war Gott sei Dank sehr günstig ;)), allerdings sehe ich hierin kein Problem. Allerdings hat die Vergangenheit doch eh gezeigt, dasses im Zeitalter des Internets schlichtweg unmöglich ist, irgendwelche Spiele (oder auch Filme) abzuschotten - man bekommt de facto alles, konmmt nur drauf an, ob man weiß, wo man suchen muss ;)
Post edited June 08, 2020 by MarkoH01
avatar
MarkoH01: Es ist auch nicht so, dass irgendjemand will, dass "wir" etwas nicht spielen, denn gerade "wir" können diese Sachen witerhin erwerben
Die Grundintention derer, die sich das ganze System ausgedacht haben, ist das schon. Ich kenne die Pappenheimer und ihr krudes Weltbild.
Nur stand ihnen da ein wenig das Grundgesetz im Weg. Ausserdem konnten sie das nicht alleine entscheiden, bei der letzten grossen Reform des JuschG waren sie z.B. in Koalition mit der SPD, die auch noch ein Wörtchen mitzureden hatte. Zwischenzeitlich koalierten sie mit der FDP, die den Hardlinern der Union auch immer wieder mal auf die Finger geklopft hat. Dann kommt es auch immer auf die Zusammensetzung des Bundesrates an, ob und wie ein Gesetz durchgeht.
Und am Schluss kommt dann ein Kompromiss dabei heraus.
Aber die Pappenheimer von der CDU und CSU hätten das gerne noch eine ganze Nummer härter gehabt, das ist sicher, wenn man deren Treiben über die letzten Jahrzehnte verfolgt hat.
Post edited June 08, 2020 by seppelfred
Ich verstehe das eh nicht so ganz. Es gibt ja auch das USK Label. Wenn etwas nichts für Jugendliche ist dann kommt da halt ein "ab 18" drauf und gut is. Wozu dann noch die BPjM?
avatar
schmoemi: Ich verstehe das eh nicht so ganz. Es gibt ja auch das USK Label. Wenn etwas nichts für Jugendliche ist dann kommt da halt ein "ab 18" drauf und gut is. Wozu dann noch die BPjM?
BPjM ist eine Behörde, USK ist ein Unternehmen. Warum es manche Behörde gibt liegt häufig daran, dass niemand seine Zuständigkeit aufgeben möchte. Die Zuständigkeit ist aber immerhin eindeutig definiert.
Post edited June 08, 2020 by welttraumhaendler
avatar
schmoemi: Ich verstehe das eh nicht so ganz. Es gibt ja auch das USK Label. Wenn etwas nichts für Jugendliche ist dann kommt da halt ein "ab 18" drauf und gut is. Wozu dann noch die BPjM?
http://www.rechtsfokus.de/jugendschutz-bpjm-und-usk

Die BpjM wird in der Regel nur auf Antrag tätig. Hier geht es eben darum, ggfs jugendgefährende Inhalte zu indizieren. Die USK vergibt die Altersfreigaben.
Post edited June 08, 2020 by MarkoH01
avatar
schmoemi: Ich verstehe das eh nicht so ganz. Es gibt ja auch das USK Label. Wenn etwas nichts für Jugendliche ist dann kommt da halt ein "ab 18" drauf und gut is. Wozu dann noch die BPjM?
avatar
MarkoH01: http://www.rechtsfokus.de/jugendschutz-bpjm-und-usk

Die BpjM wird in der Regel nur auf Antrag tätig. Hier geht es eben darum, ggfs jugendgefährende Inhalte zu indizieren.
Ja schon klar. Ich frag mich halt: Ist das denn nötig? Oder hat das nicht eher den gegenteiligen Effekt, dass es damit erst richtig interessant wird? USK18 darf ein Laden ja auch nicht an Jugendliche verkaufen.
avatar
MarkoH01: http://www.rechtsfokus.de/jugendschutz-bpjm-und-usk

Die BpjM wird in der Regel nur auf Antrag tätig. Hier geht es eben darum, ggfs jugendgefährende Inhalte zu indizieren.
avatar
schmoemi: Ja schon klar. Ich frag mich halt: Ist das denn nötig? Oder hat das nicht eher den gegenteiligen Effekt, dass es damit erst richtig interessant wird? USK18 darf ein Laden ja auch nicht an Jugendliche verkaufen.
Ja, es ergibt absolut keinen Sinn. Vor der JuschG-Reform 2004 waren die USK-Einstufungen lediglich Empfehlungen, aber nicht rechtlich verbindlich. Und damit waren die Spiele auch vogelfrei, man konnte sie also nach Gutdünken wegindizieren.
Ab April 2004 wurden die USK-Einstufungen verbindlich, d.h. Händler mussten sich ab dann an die Alterseinstufungen halten. Zudem konnten eingestufte Spiele nicht mehr indiziert werden. Diesen Schutz haben wir dem Koaltionsparnter SPD zu verdanken.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass das dem konservativen Flügel der Union gar nicht gefallen hat. Die hätten gerne weiter alles wegindizieren wollen. Besondere Aufregung gab es, als die USK es wagte Doom 3 eine USK-Einstufung zu verpassen. Damit war es vor einer Indizierung geschützt. Da haben sich viele hochrangige Politiker von CDU und CSU öffentlich aufgeregt und Gift und Galle gespuckt.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-wollen-strengere-Pruefung-von-PC-Spielen-114517.html

Infolgedessen hat sich die USK nicht mehr getraut dem Add-On "Resurrection of Evil" eine Einstufung zu geben. Das war eine ganz klare politische Einmischung in die Arbeit der USK, wenn auch nur indirekt. Und die Stellungnahme des ständigen Vertretes der OLJB war ein peinliches Rumgeeiere ("äusserst knappe Entscheidung").
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Activision-veroeffentlicht-Doom-3-Addon-nicht-in-Deutschland-152889.html

Das Problem ist, dass nicht alle Spiele eingestuft werden. Die USK ist nämlich gar nicht so unabhängig, wie der Name suggeriert. Sie untersteht den obersten Landesbehörden, welche die Indizierungskriterien vorgibt. Wenn etwas darunter fällt, darf die USK dem Spiel kein Siegel verpassen, und es kann dann indiziert werden.

Das haben wir dem Tauziehen der verschiedenen politischen Kräfte zu verdanken. Alles links der Union hätte es gerne liberaler, aber die vielen Hardliner der Unsionsparteien hielten mit aller Macht dagegen. Und dann kommt da eben so ein halbgarer Quatsch bei raus.

Eigentlich möchte ich hier in desem Forum überhaupt nicht politisch werden, denn das gehört hier nicht hin.
Ich wollte hier nur erklären, warum es aus meiner Sicht in Deutschland eben so läuft wie es läuft. Da kann man politische Entscheidungen nicht unerwähnt lassen.
Ansonsten möchte ich aber keinesfalls agitieren. Es gibt im Internet schon genug Krakeeler. Hier geht es vorranging um Spiele und die Freude daran. Und das ist auch gut so.
Post edited June 09, 2020 by seppelfred
Ich glaube ich ziehe nach Österreich.

Da melde ich mich gleich bei Goodby Deutschland an.
avatar
MarkoH01: Der Pferdefuß und das Missverständis liegt genau hier: Es ist eben NICHT verboten.
avatar
toxicTom: Naja - defacto war ein indiziertes Spiel dank Werbeverbot kommerziell tot. Höchstens die berühmtesten (or berüchtigsten) Spiele hat man im Laden bekommen - weil es ja nur auf Nachfrage ging.
Insofern hatte das damals schon einen "verbotenen" Charakter :-) "Die wollen nicht, daß wir das spielen!" - Und damit wars interessant...
Gerade früher muss ja das Werbeverbot als erweitert betrachtet werden. Es haben ja nicht Mal mehr die Magazine drüber berichtet, weil sie Sorge hatten ihr Bericht wäre (auch bei schlechter Bewertung) dann als Werbung betrachtet worden. PowerPlay und Co. haben dann einen großen Bogen drum gemacht. Es war im Grunde gleichbedeutend mit "nicht existent", weil man schlicht und ergreifend nix vom Spiel wusste.
avatar
berenim: PowerPlay und Co. haben dann einen großen Bogen drum gemacht. Es war im Grunde gleichbedeutend mit "nicht existent", weil man schlicht und ergreifend nix vom Spiel wusste.
Die Titel wurden ja nicht mal bei Vergleichen namentlich genannt.
Daraus wurde dann "das Beben" oder D**m, Q***e, usw., das war dann auch schon das Höchste der Gefühle. :)
avatar
berenim: Gerade früher muss ja das Werbeverbot als erweitert betrachtet werden. Es haben ja nicht Mal mehr die Magazine drüber berichtet, weil sie Sorge hatten ihr Bericht wäre (auch bei schlechter Bewertung) dann als Werbung betrachtet worden. PowerPlay und Co. haben dann einen großen Bogen drum gemacht. Es war im Grunde gleichbedeutend mit "nicht existent", weil man schlicht und ergreifend nix vom Spiel wusste.
Das war damals ein Riesenproblem für die Magazine. Es kam nicht selten vor, daß eine komplette, fertig gedruckte Auflage zurückgerufen werden mußte, weil ein Spiel zwischen Endredaktion und Verkauf plötzlich indiziert wurde. Und das betraf ja nicht nur die Testberichte, sondern auch Tips und Lösungen, Anzeigen und die vielen Listen der inserierenden Versandhändler. Ein Magazin, welches für ein indiziertes Medium "wirbt" (und das wurde sehr weit ausgelegt), ist automatisch auch indiziert. Das betraf auch Fanzines von Filmgenres wie Horror oder Asia-Kino.
Manche ungeschwärzten Monatsausgaben haben deswegen heute Sammlerwert, weil die z.T. nur Stunden erhältlich waren.