TheHexer_pcg: Es geht nicht nur um den Datenschutz, sondern auch darum, dass indizierte Titel in DE nicht zum Verkauf angeboten werden oder beworben werden dürfen.
seppelfred: Ja sie dürfen nicht beworben werden, aber in Räumen die nur von Erwachsenen betreten werden dürfen, können sie zum Verkauf oder Verleih angeboten werden. Klassisches Beispiel: die Videothek. Oder Filmbörsen. Und genauso können man hier einen virtuellen Raum schaffen, den nur Leute sehen können, die ihr Alter verifiziert haben.
Ja ist richtig. Das muss dann aber auch ausgeschildert, daruf hingewiesen werden. Wie mit der Abteilung für "erwachsenen Filme" =P
Mir ging es jetzt nur darum, hier wieder eine größere Diskussion zu vermeiden. Naja Ziel verfehlt.
Ich denke aber wir stimmen darüber überein, dass Jugendschutz wichtig ist.
Natürlich bleibt der Beigeschmack oder das Gefühl der "Gängelung" für jene, die berechtigt sind solche Sachen zu erwerben.
Diesbezüglich gibt es von allen Seiten Aufklärungsarbeit zu betreiben.
Belassen wir es dabei mit: schwieriges Thema und viel Arbeit.
Grüße =D