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Killer auf heißen Reifen.

Carmageddon: Max Damage und Carmageddon TDR 2000 sind jetzt DRM-frei auf GOG.com erhältlich. Zusätzlich haben sie noch einige Angebote mit hoher Oktanzahl mitgebracht, also düsen wir los!

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MarkoH01: Das wird GOG aus Kulanz sicher auch machen, rechtlich gesehen halte ich das jedoch für eine sehr dünne Begründung. Das Produkt ist weiterhin vollständig und lässt sich auch weiterhin MP spielen. Eine Garantie, dass BESTIMMTE andere Leute (in diesem Fall deine Freunde) das Spiel kaufen konnten, ist in dem Sinne nie Teil des Produktes gewesen. Aber wie gesagt - das ist eine rein theoretische Argumentation, denn GOG wird sicher sagen, sie haben einen Fehler gemacht (haben sie hier ja auch) und dann die Rücknahme akzeptieren. Alles andere würde mich wundern.
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classic-gamer: Das ist eine sehr gute Begründung. GOG würde vor Gericht ziemliche Probleme bekommen, da sie ein Spiel auf Liste B an Minderjährige verkauft haben.
Der Verkauf eines Spiels, das GOG hätte NIE anbieten dürfen war mehr oder weniger eine Garantie, dass es jeder kaufen kann. Etwas anderes wäre gewesen wenn sie das Spiel weltweit zurückgezogen hätten.
Du hast nbatürlich Recht, wenn du als Begründung angibst, dass GOG das Spiel nicht hätte verkaufen dürfen, aber du hattest als Begründung angegeben, dass man nicht mehr Multiplayer mit Freunden spielen kann und das wäre rechlich als Begründung deutlich weniger haltbar als "das Spiel hätte mir von vornherein nie verkauft werden dürfen":
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MarkoH01: Du hast nbatürlich Recht, wenn du als Begründung angibst, dass GOG das Spiel nicht hätte verkaufen dürfen, aber du hattest als Begründung angegeben, dass man nicht mehr Multiplayer mit Freunden spielen kann und das wäre rechlich als Begründung deutlich weniger haltbar als "das Spiel hätte mir von vornherein nie verkauft werden dürfen":
Letztendlich ist das keine Kulanz von GOG, sondern purer Eigennutz.
Mit dem MP wurde man trotzdem verschaukelt, ich halte das für angreifbar. MP spielt man nun mal gerne mit Freunden. Wenn dies aber aufgrund von GOGs Versagen nicht möglich ist, sehe ich einen Mangel. Die 1 oder 2 Tage in denen das Spiel verfügbar war reichen da nicht. Es ist eben keine höhere Gewalt die man dafür verantwortlich machen kann.
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MarkoH01: Du hast nbatürlich Recht, wenn du als Begründung angibst, dass GOG das Spiel nicht hätte verkaufen dürfen, aber du hattest als Begründung angegeben, dass man nicht mehr Multiplayer mit Freunden spielen kann und das wäre rechlich als Begründung deutlich weniger haltbar als "das Spiel hätte mir von vornherein nie verkauft werden dürfen":
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classic-gamer: Letztendlich ist das keine Kulanz von GOG, sondern purer Eigennutz.
Mit dem MP wurde man trotzdem verschaukelt, ich halte das für angreifbar. MP spielt man nun mal gerne mit Freunden. Wenn dies aber aufgrund von GOGs Versagen nicht möglich ist, sehe ich einen Mangel. Die 1 oder 2 Tage in denen das Spiel verfügbar war reichen da nicht. Es ist eben keine höhere Gewalt die man dafür verantwortlich machen kann.
Dummerweise muss aber nach geltendem Recht im Zweifel das PRODUKT mangelhaft sein und nicht der Anbieter. Das ist jedenfalls das, was in den Paragraphen hinterlegt ist. Ob es da nun Ausnahmefälle gibt (ich meine, man muss ja zugeben, dass diese Situation ein ziemlicher Exot ist) kann ich natürlich nicht sagen. Ich halte diese Argumentation jedoch weiterhin für sehr dünn, wohingegen die Argumentation, dass das Spiel nie hätte verkauft werden dürfen und somit der Kaufvertrg nicht rechtens ist, deutlich mehr Erfolg haben dürfte. Aber unabhängig davon shee ich absolut nicht, dass GOG sich weigern würde, den Artikel zurückzunehmen - ob nun aus Kulanz oder, weil sie ein Rechtsverfahren befürchten ist daher imo nicht wirklich entscheidend und rein akademisch.
Post edited January 21, 2018 by MarkoH01
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MarkoH01: Dummerweise muss aber nach geltendem Recht im Zweifel das PRODUKT mangelhaft sein und nicht der Anbieter. Das ist jedenfalls das, was in den Paragraphen hinterlegt ist. Ob es da nun Ausnahmefälle gibt (ich meine, man muss ja zugeben, dass diese Situation ein ziemlicher Exot ist) kann ich natürlich nicht sagen. Ich halte diese Argumentation jedoch weiterhin für sehr dünn, wohingegen die Argumentation, dass das Spiel nie hätte verkauft werden dürfen und somit der Kaufvertrg nicht rechtens ist, deutlich mehr Erfolg haben dürfte. Aber unabhängig davon shee ich absolut nicht, dass GOG sich weigern würde, den Artikel zurückzunehmen - ob nun aus Kulanz oder, weil sie ein Rechtsverfahren befürchten ist daher imo nicht wirklich entscheidend und rein akademisch.
Wenn der Anbieter das Produkt falsch bewirbt (eben dass es in D problemlos verfügbar ist) und das dann im Nachhinein korrigiert, dann stellt das einen Mangel, eine Täuschung oder was auch immer dar. Sonst könnte ja jeder Händler kommen mit der Ausrede "tut mir Leid, aber für falsche Angaben hafte ich nicht".

Ich glaube auch nicht, dass sich GOG weigert es zurückzunehmen (erstens sind sie sehr kulant und zweitens wären dann sehr dumm), es geht nur für den unwahrscheinlichen Fall wenn nicht. Ist also mehr Theorie, die in der Praxis wohl (glücklicherweise) nicht eintreffen wird.
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classic-gamer: Wenn der Anbieter das Produkt falsch bewirbt (eben dass es in D problemlos verfügbar ist) und das dann im Nachhinein korrigiert, dann stellt das einen Mangel, eine Täuschung oder was auch immer dar. Sonst könnte ja jeder Händler kommen mit der Ausrede "tut mir Leid, aber für falsche Angaben hafte ich nicht".
Das hat doch auch niemand behauptet. Im BGB (§434) sind die Voraussetzungen für Mängel einer Kaufsache (Sachmangel) definiert. Das Problem hier war einzig und allein, DASS das Produkt verkauft wurde, die Angaben des Produktes sind selbst korrekt (da nie damit geworben wurde, dass das Produkt frei verfügbar ist und davon kann auch nicht ausgegangen werden, nur, weil das Spiel überhaupt angeboten wurde) und somit keine Falschangaben. Dem Produkt fehlt auch keine ihm zugesicherte Eigenschaft. Wie gesagt, mag es für solche Sonderfälle Gerichtsurteile geben, anhand der Standardparagraphen wirst du hier aber nicht weit kommen.

Zum dritten Mal: Ich sage nicht, dass man damit nicht weiterkommt, die Idee eines rechtlichen Grundsatzanspruches auf Wandelung aufgrund der Tatsache, dass zu einem gewissen Zeitpunkt eine weitere bestimmte Person das Produkt nicht mehr kaufen konnte und man selbst davon ausgegangen ist, dass das Produkt zeitlich unbeschränkt verfügbar ist, halte ich jedoch für falsch. Der Grundsatzanspruch, dass der Vertrag nicht rechtsgültig ist, da er so nicht hätte geschlossen werden dürfen, ist eine andere Geschichte.
Post edited January 21, 2018 by MarkoH01
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Berzerk2002: Deutsche Texte funktionieren jetzt komplett. Sollte es bei jemandem nicht der Fall sein folgendes machen:

• die Datei "config.lua"* im Verzeichnis "CarmageddonMaxDamage" öffnen (mit einem Texteditor)
• die Zeilen localisation country = "GB" und language = "en" mit localisation country = "GE" und language = "de" ersetzen
• in GOG Galaxy die Sprache unter Einstellungen auf Deutsch stellen
• eventuell einmal den PC neu starten (nicht zwingend erforderlich, aber oftmals hilft es)

*Die Datei wird nach einmaligem Start des Spiels erstellt

Startet man dann das Game sieht es im Hauptmenü nun so aus:
In der von GoG erstellten Version die durch GoG Umstellung auf Deutsch passierte steht.
localisation country = "DE" und language = "de"

Oder ist GE=DE also ist es egal, identisch?
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Wagga: In der von GoG erstellten Version die durch GoG Umstellung auf Deutsch passierte steht.
localisation country = "DE" und language = "de"

Oder ist GE=DE also ist es egal, identisch?
Ja ist beides das Gleiche. Solange das Game am Ende bei Dir deutsche Texte in den Menüs usw. hat spielt es keine Rolle, ob GE oder DE bei "localisation country" in der config.lua Datei steht. Sollten die deutschen Texte nicht vorhanden sein, würde ich aber auf die Variante zurückgreifen, die in der Anleitung angegeben ist, denn damit hat es auf jeden Fall funktioniert.
Bei mir setzt sich die config.lua beim Starten des Spiel immer auf englisch zurück.

Erfolg hatte ich bis jetzt nur mit der deutschen Installation mit Galaxy.
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Gameinsider1986: Bei mir setzt sich die config.lua beim Starten des Spiel immer auf englisch zurück.
Probier mal Schreibschutz, sofern sonst nichts wichtiges wie Spielstände reingeschrieben wird.
Hilft leider auch nicht, dann bleibt die Datei zwar vom Inhalt her unverändert aber das Spiel stellt sich trotzdem nicht auf deutsch um.
Ist nicht weiter tragisch, trozdem bin ich nicht gerne von Galaxy abhängig.

Da fällt mir ein, bei Dragons Dogma ließen sich die Spielstände nach dem ersten Einfügen nur mit Galaxy einlesen.
Danach ging es auch ohne.
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Gameinsider1986: Hilft leider auch nicht, dann bleibt die Datei zwar vom Inhalt her unverändert aber das Spiel stellt sich trotzdem nicht auf deutsch um.
Ist nicht weiter tragisch, trozdem bin ich nicht gerne von Galaxy abhängig.

Da fällt mir ein, bei Dragons Dogma ließen sich die Spielstände nach dem ersten Einfügen nur mit Galaxy einlesen.
Danach ging es auch ohne.
Siehe Dir in diesem Thread mal den letzten Post von Marko an:

https://www.gog.com/forum/general_de/sammelthread_zu_deutschmods_und_sprachpatches_fur_spiele_die_hier_nur_auf_englisch_erhaltlich_sin/page46

Das Problem dürfte bei Dir das installierte Galaxy sein. Nur wenn Du kein Galaxy auf der Platte hast, reicht das Ändern der "config.lua". Mit Galaxy musst Du die gog......ini ändern. Hat Marko aber besser beschrieben als ich.
Post edited January 23, 2018 by AliensCrew
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Gameinsider1986: Bei mir setzt sich die config.lua beim Starten des Spiel immer auf englisch zurück.

Erfolg hatte ich bis jetzt nur mit der deutschen Installation mit Galaxy.
Wie AliensCrew schon sagte: bei der Umstellung durch Galaxy lädt er sich die deutsche goggame....ini herunter, die auch nichts anderes ist als eine editierbare Textdatei, in der man ebenfalls händisch die Sprache abändern kann. Bei installiertem Galaxy (unabhängig davon, ob man Galaxy nutzt, um das Spiel zu starten) ist das offenbar auch die Datei, die das Spiel zur Sprachumstellung berücksichtigt. Ich habe extra mein Galaxy mal deinstalliert und dann gibg es auch bei mir mit der Umstellung der config - vorher ist mir genau das gleiche passiert wie dir. Habe mir nun die abgeänderte config UND goggame...ini zusammengepackt und als Deutschpatch extra abgesichert - so brauche ich mir nicht mehr merken, wie das nochmal ging :)
Post edited January 23, 2018 by MarkoH01
Vielen Dank für die Nachforschungen. Dann muss ich jetzt gar keine Bedenken mehr haben.
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DanTheKraut: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Aufgaben/Listenfuehrung/listenteile.html
Riskant ungleich verboten (sollte man eigentlich wissen und zur Not hilft der Duden) somit ist meine Aussage richtig und Fakt und Du bestätigst es mit deinem Zitat-Post. Der Verkauf von Liste B Trägermedien ist NICHT verboten was meine Aussage war (ob es riskant ist, ist eine andere Sache) und welche durch den von dir zitierten Anwalt bestätigt wurde. Schönen Abend.
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Dandom: Es KANN eben verboten sein. Darum geht es doch. Das Verbot gilt auch vor einer gerichtlichen Bestätigung. Siehe auch meinen Post hier, wo ich das doch eigentlich verständlich dargestellt habe: https://www.gog.com/forum/general_de/neuerscheinung_carmageddon_max_damage_und_tdr_2000_4faca/post44
Zunächst hast Du hier nichts verständlich dargestellt sondern ein Zitat gepostet was meiner Aussage Recht gibt. Der Verkauf von Liste B indizierten TRÄGERMEDIEN, welche nicht beschlagnahmt wurden ist NICHT verboten!
Bei Telemedien gibt es ein Verkaufsverbot für Liste B/D Medien, aber dies war eben nicht meine Aussage. Auch ist eine Beschlagnahmung keine gerichtliche Bestätigung, was man aber wenn man hier mitreden will wissen sollte.

Gerade wegen Leuten wie dir, welche keine Ahnung haben und nicht mal die eigenen Zitate richtig lesen können werden leider solche falschen Informationen überhaupt verbreitet.
Post edited January 24, 2018 by DanTheKraut
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Dandom: Es KANN eben verboten sein. Darum geht es doch. Das Verbot gilt auch vor einer gerichtlichen Bestätigung. Siehe auch meinen Post hier, wo ich das doch eigentlich verständlich dargestellt habe: https://www.gog.com/forum/general_de/neuerscheinung_carmageddon_max_damage_und_tdr_2000_4faca/post44
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DanTheKraut: Zunächst hast Du hier nichts verständlich dargestellt sondern ein Zitat gepostet was meiner Aussage Recht gibt. Der Verkauf von Liste B indizierten TRÄGERMEDIEN, welche nicht beschlagnahmt wurden ist NICHT verboten!
Bei Telemedien gibt es ein Verkaufsverbot für Liste B/D Medien, aber dies war eben nicht meine Aussage. Auch ist eine Beschlagnahmung keine gerichtliche Bestätigung, was man aber wenn man hier mitreden will wissen sollte.

Gerade wegen Leuten wie dir, welche keine Ahnung haben und nicht mal die eigenen Zitate richtig lesen können werden leider solche falschen Informationen überhaupt verbreitet.
1. Eine allgemeine Beschlagnahmeanordnung durch ein Gericht ist in dem Sinne eine Bestätigung des Tatbestandes. Ich weiß, was die eigentlich sind, dass sie im Zuge der Beweissicherung erfolgen. Es bestätigt aber eben auch den Tatbestand. Müsste man eigentlich wissen.

2. DU hast den Sachverhalt falsch dargestellt, indem du suggeriert hast, dass der Verkauf von Liste B indizierten Trägermedien IMMER (edit: bzw. bis zur "eventuellen Beschlagnahme") erlaubt wäre. Zitat von dir:

"Trägermedien (z.B. CDs,DVDs, usw.) indiziert auf Liste B = Behandlung wie ein Medium auf Liste A bis zur eventuellen Beschlagnahmung. Erfolgt keine Beschlagnahmung wird umgetragen auf A.
Trägermedien = JuSchG "
https://www.gog.com/forum/general_de/neuerscheinung_carmageddon_max_damage_und_tdr_2000_4faca/post46

Das ist gefährliches Halbwissen. Wenn du das Problem nicht siehst bist du a) intellektuell unehrlich oder b) intellektuell überfordert.

Aber schön, dass du mir unterstellst, ich hätte keine Ahnung. Ist wirklich interessant.
Post edited January 24, 2018 by Dandom