Polaris8Nicola7: Darf ich fragen, woher diese Informationen stammen?
Weil in den Bekanntmachungen vom Bundesanzeiger sehe bei Mortal Kombat 1 und 2 nur die Listenstreichungen aber nicht die Aufhebungen der Beschlagnahmungen und über Mortal Kombat 3 finde ich gar nichts.
Des Weiteren steht bei Mortal Kombat "PC-Spiel, US-Version" und bei Mortal Kombat II "Sega Mega Drive + SNES.
Gildet diese Listenstreichung jetzt bei MK 1 nur für die US PC Version und bei MK II nur für die Sega Mega Drive Version und die SNES Version oder für alle Versionen?
Und warum finde ich da nichts von Mortal Kombat 3, wenn da ja im Januar die Beschlagnahmung aufgehoben worden ist?
Oder werden da nur die Listenstreichungen bekannt gegeben?
Irgendwie verwirrt mich das Ganze gerade etwas.
Bei den Beschlagnahme- oder Einziehungsbeschlüssen ist es so, dass die BPjM diese nur nebenbei verwaltet; dies ist nicht ihr Auftrag nach dem Jugendschutzgesetz oder dessen Durchführungsverordnung. Es gibt offenbar kein zentrales, staatliches (offen zugängliches) Register aller Gerichtsentscheidungen bzw. besteht keine Pflicht der Gerichte, vor allem der eher 'obskureren' Amtsgerichte, ihre Entscheidungen weitreichend bekannt zu machen. Das führt schon mal dazu, dass offenbar selbst der BPjM eine Entscheidung durch die Lappen geht, wenn sie die offensichtlich erst mit großem Zeitabstand berücksichtigt (Beispiel findet sich, denke ich, sogar bei "Mein Kampf").
Nun führt die BPjM in dem von ihr herausgegebenen Magazin aber auch relevante Beschlagnahme/Einziehungslisten und verkündet in ihrem Magazin BPjM-Aktuell redaktionelle Änderungen daran; im strikt nach Gesetz geführten Bundesanzeiger, wie hier erwähnt wird, finden diese Aktualisierungen mangels tatsächlicher Relevanz allerdings keine Erwähnung, außer wenn sie die Motivation für eine Listenänderung sind.
D.h., dass im Falle von MK2 die Aufhebungen der Beschlagnahmen vermutlich schlicht nicht verkündet wurden, da es übersehen/vergessen wurde bzw. es der BPjM prinzipiell egal sein könnte, da es nicht deren tatsächliche, gesetzliche Aufgabe ist. Im Endeffekt ist es auch relativ uninteressant, da die Beschlüsse nach ganz herrschende Meinung wohl schon verjährt sind, aber (nur) für die BPjM dennoch eine gewissen Rechtskraft entfaltet haben (§ 18 Abs. 5 JuSchG). Beschlagnahmen haben ebenso keine "universelle", gesetzliche Verbotswirkung, anders als teils vereinfacht angenommen, sondern sind vor allem (nur) für die Listenführung der Behörde interessant. Im Endeffekt kann nämlich jedes Gericht vorhergehende Beschlagnahmen auch gänzlich ignorieren, wenn es um eine potentielle Verurteilung nach § 131 StGB geht.
Bei MK3 wurde, wie öfters, schon mal auf eine Aufhebung hingewiesen, wobei hier wichtig zu klären wäre, ob die Aufhebung inhaltlicher (Tatbestand der Gewaltdarstellung nach § 131 StGB verneint) oder nur formeller/technischer Natur war.