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Der Klassiker Heretic ist diesen Monat nach 25 Jahren auf der Liste A endlich wieder freigelassen worden. Wird Zeit das GOG dieses Game in's Sortiment bekommt. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Quelle. https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=16194
Bisschen traurig, dass das nur aufgrund der Verjährung eintritt, aber besser als nie. Ich nehme an, Hexen ist auch (und immer noch) indiziert? Das könnte dann eventuell ein Hindernis sein, weil auf Steam alles zusammen im Paket verkauft wird. Andererseits war es mir eh immer ein Rätsel, warum die Spiele hier nicht verkauft werden. Wenn es nur an der Indizierung lag, warum waren dann die alten Wolfenstein-Spiele trotzdem bei GOG erhältlich, für alle außerhalb Deutschlands? Das hätte man mit Heretic+Hexen ja genauso machen können. Deshalb hält sich meine Hoffnung in Grenzen.
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Leroux: Ich nehme an, Hexen ist auch (und immer noch) indiziert? Das könnte dann eventuell ein Hindernis sein, weil auf Steam alles zusammen im Paket verkauft wird. Andererseits war es mir eh immer ein Rätsel, warum die Spiele hier nicht verkauft werden.
Heretic wird auch einzeln zum Kauf angeboten. Warum die Games hier bisher noch nicht aufgetaucht sind kann man wohl mit absolutem Desinteresse von Seiten des aktuellen Lizenzinhabers begründen. Das gleiche gilt für eine frühere Deindizierung. Hätte man mit SIcherheit in den heutigen Zeiten locker durchbekommen, wenn man es denn mal versucht hätte.
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Leroux: Ich nehme an, Hexen ist auch (und immer noch) indiziert? Das könnte dann eventuell ein Hindernis sein, weil auf Steam alles zusammen im Paket verkauft wird. Andererseits war es mir eh immer ein Rätsel, warum die Spiele hier nicht verkauft werden.
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Berzerk2002: Heretic wird auch einzeln zum Kauf angeboten. Warum die Games hier bisher noch nicht aufgetaucht sind kann man wohl mit absolutem Desinteresse von Seiten des aktuellen Lizenzinhabers begründen. Das gleiche gilt für eine frühere Deindizierung. Hätte man mit SIcherheit in den heutigen Zeiten locker durchbekommen, wenn man es denn mal versucht hätte.
Ich würde es nicht nur Desinteresse nennen. Die Frage ist eher lohnt sich der Aufwand bzw. Geld in einen Antrag zur Deindizierung zu investieren. Nach 10 Jahren ist zwar ein Antrag auf Listenstreichung im vereinfachten Verfahren möglich, das kostet nicht mehr so viel wie vor den 10 Jahren, aber es kostet eben noch etwas und zwar gar nicht mal so wenig (bei Liste B Indizierungen noch etwas mehr und bei Beschlagnahmten Medien wird es dann richtig teuer, da erstmal gegen die Beschlagnahmung vorgegangen werden muss. Hier ist der Betrag dann 5 Stellig wie man aus diversen Berichten zu Freitag der 13 Teil 4 oder TCM erfahren kann).
Jetzt guck dir Heretic an, dessen Fanbase in Deutschland wahrscheinlich doch recht klein ist. Ich würde einfach sagen es hat sich neben Desinteresse auch nicht rentiert.

Wenn man mal guckt wann bei Spielen ein Antrag auf Listenstreichung gestellt wird, dann ist das meistens weil es entweder
A. Einen neuen Teil der Reihe gibt.
B. Ein Remake/Remastered kommt.
C. der Publisher wirklich noch Interesse hat (was bis auf THQ und Koch Media eigentlich nicht wirklich der Fall ist).

Bei Filmen lohnt sich die Sache, da Du einen ganz anderen Markt hast.
Dark Forces müsste doch demnächst auch fällig sein, oder?

Es sei denn, die Bundesprüfstelle ist in Troll-Laune und folgeindiziert das Teil mit der Begründung "ist immer noch jugendaffin, da Star Wars".
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fronzelneekburm: Dark Forces müsste doch demnächst auch fällig sein, oder?

Es sei denn, die Bundesprüfstelle ist in Troll-Laune und folgeindiziert das Teil mit der Begründung "ist immer noch jugendaffin, da Star Wars".
Ist eine Folgeindizierung für Spiele auf dem Listenteil A überhaupt möglich? Meines Wissens nicht.
Einzig für den Listenteil B (inkl. Beschlagnahmung) ist das meines Wissens vorgesehen.
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kultpcgames: Ist eine Folgeindizierung für Spiele auf dem Listenteil A überhaupt möglich?
Doch, natürlich. Als Beispiel nenne ich mal beispielhaft Mad Max, der 2008 auf Liste A folgeindiziert wurde, bevor er dann 5 Jahre später auf Antrag des Labels vorzeitig gestrichen wurde. Weniger Glück hatte da "Ein Mann sieht rot 2", auch ein Liste A-Titel, für den ein Antrag auf Listenstreichung einging (sprich: Der Verleih hat Geld dafür in die Hand genommen, den Film vom Index zu bekommen) und das wurde abgelehnt.

Meines Wissens läuft eine Indizierung nach 25 Jahren ab, dann muss ein Dreiergremium darüber entscheiden, ob das Medium folgeindiziert wird oder nicht. Die Liste spielt da meines Wissens nach keine Rolle (abgesehen davon, dass Liste B Titel wohl eher Gefahr laufen, dass sie folgeindiziert werden).
https://www.mobygames.com/company/raven-software-corporation

Das Fehlen der ganzen Raven Software-Titel ("Heretic"-Reihe, "Hexen"-Reihe, "Shadowcaster", "Cyclones" usw.) ist dem Lizenz-/Firmenaufkauf-Wirrwar geschuldet, der beim Übergang von Raven Software auf Activision entstanden ist.

Die Titel selber gehören in Sachen Lizenz vermutlich ID Software und damit Bethesda oder EA (die ganz alten), der Programmcode und das Herstellungscopyright aber Activision als Inhaber von Raven Software.

Dass die beiden erwähnten "Heretic"/"Hexen" (und nur DIE) bei Steam erhältlich sind ist wohl einer SEHR frühen und damals noch möglichen Vertragsunterschreibung geschuldet, die heute wohl nicht mehr so ganz einfach ist.

Bethesda und Activision können oder wollen wohl nicht die Verträge sortieren oder die Rechte aufteilen. Sonst wären die Dinger überall erhältlich (auch hier), so bleiben sie zu großen Teilen in der Lizenz-Hölle verschollen. Leider.
Post edited August 30, 2020 by Anime-BlackWolf
Wie ist das eigentlich möglich, dass Spiel und Programmcode des Spiels rechtemäßig getrennt sind? Gehört doch zusammen, der Entwickler des Spiels entwickelt ja den Programmcode, wie kann das getrennt sein in Sachen Rechte? Täte mich mal interessieren.
Post edited August 30, 2020 by Maxvorstadt
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Maxvorstadt: Wie ist das eigentlich möglich, dass Spiel und Programmcode des Spiels rechtemäßig getrennt sind? Gehört doch zusammen, der Entwickler des Spiels entwickelt ja den Programmcode, wie kann das getrennt sein in Sachen Rechte? Täte mich mal interessieren.
Kann eine Firma dein WC-Klo abmontieren weil sie sich darauf beruft es produziert zu haben?
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Maxvorstadt: Wie ist das eigentlich möglich, dass Spiel und Programmcode des Spiels rechtemäßig getrennt sind?[...]
Na ja, der Code ist ja nur ein Teil dessen, woran die Rechte/Lizenzen hängen. Das Spiel besteht ja aus weit mehr Bestandteilen.

Inwieweit der Entwickler da überhaupt Rechte dran hat und diese, Zwecks Vertrag, Finanzierung etc., nicht vielleicht an den Publisher abtritt, wird wohl individuell geregelt sein.

Bei IPs wird sicherlich immer der Dachverband alle Rechte innehaben.

Ich finde es sowieso selten dämlich, das Lizenzen und co. nicht auf Dauer, sprich zeitlich unbegrenzt, vergeben werden.
Siehe Thematik wenn es um Musik in Spielen geht (bsp. GTA, Alan Wake etc.)
Vermutlich gelten sogar auf unterschiedliche Rechte an den Spielen (Code, IP, Musik, Assets) unterschiedliche Schutzrechte und damit auch eine unterschiedliche Dauer des Schutzes.

Insbesondere auf die Assets dürfte das Mickey-Maus-Schutzgesetz Wirkung entfalten. Das wären dann 95 Jahre Schutzfrist. In den USA.
Aber bei Literatur und Musik sind wir wiederum bei 70 irgendwas Jahre nach dem Tod! des letzten überlebenden Miturhebers. Damit auch die (Ur)Enkel noch was davon haben...
Und dann gibt es noch die 70 Jahre nach erscheinen für anderen Kram.

Für reinen Code könnten wiederum kürzere Fristen gelten, sofern es als rein technische Sache gilt.

Was für ein Spaß!
Ist es nicht sogar so, dass der Code als zu geringwertig gilt, um den überhaupt schützen zu können?
Zumindest bis zu einer bestimmten Größe.

Ich meine, ich hätte da mal was gelesen....
low rated
Das könnte dann eventuell ein Hindernis sein, weil auf Steam alles zusammen im Paket verkauft wird. Andererseits war es mir eh immer ein Rätsel
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