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kultpcgames: Dennoch eine Anmerkung zu "Theorie und Praxis"

Dir ist aber auch klar das kein Schwein jemanden belangen wird, sofern das nicht "gewinnorientiert" betrieben wird oder in verteilender Form (der "Esel" oder ähnliches), weil der angerichtete Schaden für ein Spiel viel zu gering ist. Vermutlich jeder Richter in Deutschland schickt den Kläger mit einem Tritt in den Allerwertesten zu Teufel, da die schon genug zu tun haben.
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MarS666: Höchstens ist es nicht verfolgungswürdig aufgrund von Geringfügigkeit (sofern man den Hack/ den Crack /den Download niemanden sonst zur Verfügung gestellt hat).
Ja, mir ist klar, dass das alles eher theoretischer Natur ist. Aber falls dieser Fall, dass man deswegen belangt wird, eines Tages tatsächlich eintreten sollte, kann man sich eben nicht damit herausreden, dass man ja eine Nutzungslizenz besitzt, die Kopierschutzmaßnahme nicht wirksam sei oder man "moralisch im Recht" sei.

Edit:
Ich hege eher die Vermutung, dass bei diesen Ausreden die meisten Richter in Versuchung geraten, den Beklagten für seine Ungebildetheit extra hart zu bestrafen.
Post edited 14 hours ago by MarS666
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MarS666: Ja, mir ist klar, dass das alles eher theoretischer Natur ist.
Da sind wir beide uns einig.

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MarS666: Ich hege eher die Vermutung, dass bei diesen Ausreden die meisten Richter in Versuchung geraten, den Beklagten für seine Ungebildetheit extra hart zu bestrafen.
Wenn man sich blöd anstellt ist das durchaus möglich.

Man könnte aber auch auf zahlreiche Verbraucherschutzrechte, Nutzungslizenzklauseln und Querverweise zu EU-Rechtssprechungen zu diesem Thema verweisen und schon kehrt sich das zugunsten des Verbrauchers um.

Du hast es schon gesagt, es ist alles reine Theorie. Unser beider Auffassungen über die potentielle Bedrohlichkeit zu diesem Thema klafft weit auseinander, aber daran ist ja nichts verkehrt.

Abschließen sei noch zu sagen das die Spiele im Groupee-Katalog meines Wissens DRM-Frei waren - zumindest die ich gekauft habe und diese könnte ich völlig problemlos jemanden weiterreichen, sofern dieser die Nutzungslizenz mittels Rechnung belegen kann. Da kann man auch gerne anderer Auffassung sein. Ich wandele nun zu anderen und interessanteren Themen und verlasse diesen Thread. :)
Post edited 9 hours ago by kultpcgames