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PaterAlf: Das ist doch absurd. Du plädierst angeblich für DRM-frei, willst aber offline spielen unterbinden und DRM einführen (ohne die man nicht kontrollieren kann, ob sich ein Spiel noch im Besitz befindet).

Das Spiel weiterverkaufen zu können hat doch nur relativ wenig mit DRM-Freiheit zu tun (die Möglichkeit ein Spiel auch ohne Internet und ohne Konto-Verifizierung spielen zu können hingegen sehr viel). Ist für mich kein Problem wenn das für dich so wichtig ist, aber der Titel des Threads und deine damit verbundene Argumentation ist schon recht irreführend.
^Das.
Um eine legale Besitzübertragung nachvollziehbar möglich zu machen, braucht es eine Form von Digitalem Rechtemanagement, also DRM.

DRM-frei heißt, niemand kann einem einmal gekauftes Produkt wieder "wegnehmen", "deaktivieren", whatever. Es werden keine "digitalen Rechte gemanaget". Heißt aber auch, ein Weiterverkauf ist nicht möglich, das Produkt gilt als "konsumiert" (wie ein Brötchen), sobald Du es hast. Das "Rückgaberecht", welches GOG anbietet ist auch eher ein Kulanzrecht vergleichbar mit "Das Brötchen hat nicht geschmeckt, ich will mein Geld wieder". Du gibt's ja auch nichts zurück - oder lädtst Du das Spiel wieder bei GOG hoch?
Und deshalb hat GOG auch keine Automatik dafür - weil es immer Leute gibt, die immer wieder Brötchen kaufen, und dann mit "schmeckte nicht" ihr Geld wiederhaben wollten, um sich so für lau den Bauch vollzuschlagen.

Das selbe gilt auch für andere DRM-freie digitale Produkte. Z.B. bei Amazon gekaufte MP3 können auch nicht zurückgegeben oder weiterverkauft werden, nicht mal, wenn man die niemals runtergeladen oder angehört hat.
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Nach wie vor werden wir immer die Problematik haben, dass DRM einfach nicht klar definiert ist (mal abgesehen von der Bedeutung der Abkürzung, die für sich gesehen aber immer noch leicht schwammig ist) und es für den einen etwas anderes bedeutet als für den anderen. Wenn wir aber einfach mal davon ausgehen, dass es bedeutet, dass die Nutzung des erworbenen Programmcodes nicht technisch gesteuert wird, dann ist und bleibt das tatsächlich der Fall. Wir kaufen auch hier ja nur ein Nutzungsrecht an dem Programm und kein Verkaufsrecht ... dennoch könnte wir es aber zumindest theoretisch auch weiterverkaufen, eben weil das nicht kontrolliert wird. Ob nun legal oder illegal ist dabei relativ egal, denn die DRM-Freiheit auch bei der Nutzung beinhaltet ja ebenfalls nicht, dass wir das Spiel an Gott und die Welt weiterververteilen, sondern, dass uns selbst die Nutzung technisch nicht eingeschränkt wird und man dem user vertraut, diese Freiheit eben nicht zu missbrauchen. Also ja: DRM-Freiheit sowohl bei der Nutzung als auch beim Verkauf - allerdings sollte man dennoch keine dezentralisierte Sicherheitskopien bei anderen Leuten erstellen oder die Dateien verkaufen ... in dieser Hinsicht wird uns eben vertraut. Die DRM-Freiheit hier bei GOG ist keine Erlaubnis, zu machen, was wir wollen (auch, wenn GOG das in seinem PR Geschwurbel fälschlicherweise gerne mal so ausdrückt), sie beschreibt lediglich die Tatsache, dass man nicht durch technische Maßnahmen gezwungen wird, diese weiterhin geltenden Regeln einzuhalten.
Post edited December 25, 2020 by MarkoH01
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MarkoH01: Die DRM-Freiheit hier bei GOG ist keine Erlaubnis, zu machen, was wir wollen (auch, wenn GOG das in seinem PR Geschwurbel fälschlicherweise gerne mal so ausdrückt), sie beschreibt lediglich die Tatsache, dass man nicht durch technische Maßnahmen gezwungen wird, diese weiterhin geltenden Regeln einzuhalten.
Naja, man bekommt halt hier außer einer Nutzungslizenz auch noch "das Produkt". Und damit kann man im rechtlich erlaubten Rahmen auch alles tun, was man will. Bei Steam erhält man quasi nur eine Dienstleistung - das Spiel spielen können - und die kann theoretisch in jedem Moment erlöschen. GOG Spiele sind da "forever" (runterladen und wegsichern sind natürlich in der der Verantwortung des Users).

Das ist für mich persönlich der springende Punkt. Ich kann GOG jederzeit den Rücken kehren und behalte das "Produkt". Wie beim Bäcker, den ich ja auch nicht jedesmal fragen muß, wenn ich vom Brötchen abbeißen will.
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toxicTom: Naja, man bekommt halt hier außer einer Nutzungslizenz auch noch "das Produkt". Und damit kann man im rechtlich erlaubten Rahmen auch alles tun, was man will.
Nein, das ist ein Trugschluss. Du "erhälst" zwar das Programm, rechtlich gesehen gibt man dir aber auch bei GOG nur eine Nutzungslizenz. Diese könnte man dir zwar theoretisch entziehen, praktisch könnte man das aber nicht durchführen. Bei einer Retailversion "gehört" dir - erneut rechtlich gesehen - auch nur die Packung und die DVD ... aber eben nicht der Inhalt. DRM-Freiheit ändert nicht deine Rechte, sondern nur die Erzwingbarkeit, diese auch einzuhalten, was natürlich für dich eine größere gefühlte Freiheit bedeutet.
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toxicTom: Naja, man bekommt halt hier außer einer Nutzungslizenz auch noch "das Produkt". Und damit kann man im rechtlich erlaubten Rahmen auch alles tun, was man will.
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MarkoH01: Nein, das ist ein Trugschluss. Du "erhälst" zwar das Programm, rechtlich gesehen gibt man dir aber auch bei GOG nur eine Nutzungslizenz. Diese könnte man dir zwar theoretisch entziehen, praktisch könnte man das aber nicht durchführen. Bei einer Retailversion "gehört" dir - erneut rechtlich gesehen - auch nur die Packung und die DVD ... aber eben nicht der Inhalt. DRM-Freiheit ändert nicht deine Rechte, sondern nur die Erzwingbarkeit, diese auch einzuhalten, was natürlich für dich eine größere gefühlte Freiheit bedeutet.
ToxicToms liegt völlig richtig. Natürlich erlangt man nicht nur das Nutzungsrecht, sondern auch das Produkt. Ohne dieses wäre es ja nicht nutzbar und der Kaufvertrag nichtig. Tatsächlich darf man auch im "rechtlich erlaubten Rahmen" (nett formuliert) damit tun und lassen was man möchte. Wie dieser ausschaut, ist von den gesetzlichen Vorgaben und erst danach von den AGB/Lizenz & Co.KG abhängig. Hast Du in einem Retailspielaus aus der Pre-DRM-Ära schon einmal etwas von zeitlicher Limitierung gelesen? MMO-Games mal ausgenommen, da ist der Betrieb der Server begrenzt, wenn auch nicht zeitlich konkret definiert.

Was Du vermutlich meinst und ich meine vorab so etwas von Dir schon gelesen zu haben sind die weiteren Rechte, wie z.B. das Recht zur Veröffentlichung, zum Vertrieb, zur Vervielfältigung, zur Veränderung, usw. usf.. Das ändert aber nichts daran das man das Produkt zur Nutzung erhält und etwas anderes hat ToxicTom nicht behauptet.

Mit DRM kann das Produkt in seiner Funktion und damit auch Nutzung dem Kunden tatsächlich "entrissen" werden. Das wissen wir ja alle. Damit kommt zwar auch ein gültiger Kaufvertrag zustande, aber die Nutzungsdauer ist eingeschränkt und in den AGB's vermutlich entsprechend ellenlang formuliert.

Spricht man den Herstellern mehr Rechte zu als sie verdienen, begibt man sich evtl. auf einen gefährlichen Pfad.
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kultpcgames: ToxicToms liegt völlig richtig. Natürlich erlangt man nicht nur das Nutzungsrecht, sondern auch das Produkt.
Ja. Das nennt sich "Erschöpfungsgrundsatz". Oder so, ich bin kein Jurist.
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kultpcgames: ToxicToms liegt völlig richtig. Natürlich erlangt man nicht nur das Nutzungsrecht, sondern auch das Produkt. Ohne dieses wäre es ja nicht nutzbar und der Kaufvertrag nichtig. Tatsächlich darf man auch im "rechtlich erlaubten Rahmen" (nett formuliert) damit tun und lassen was man möchte. Wie dieser ausschaut, ist von den gesetzlichen Vorgaben und erst danach von den AGB/Lizenz & Co.KG abhängig. Hast Du in einem Retailspielaus aus der Pre-DRM-Ära schon einmal etwas von zeitlicher Limitierung gelesen? MMO-Games mal ausgenommen, da ist der Betrieb der Server begrenzt, wenn auch nicht zeitlich konkret definiert.
Nein, das ist schlichtweg nicht wahr. Du musst dir einfach nur die EULAs bei den Produkten ansehen, da steht in der Regel immer, dass du nur ein Nutzungsrecht an der Software erwirbst und das Produkt weiterhin Eigentum des Herstellers bleibt. Und ja, auch bei Retail DVDs ist das genau so - einzig der Datenträger, sprich das Plastik, gehört dir.

Leider konnte ich auf die Schnelle lediglich ein paar Foreneinträge finden, die meine Ansicht teilen,
https://www.finanzfrage.net/g/frage/wann-hat-man-rechte-an-einen-spiel

eine entsprechende offizielle Quelle bleibe ich noch schuldig, ich bn mir aber absolut sicher, dass dies so ist und auch in 90% aller EULAs so zu lesen ist.

Hier ein Auszug aus der GOG EULA

"2.1 Wir gewähren dir und anderen GOG-Nutzern das persönliche Recht (auch unter
dem juristischen Begriff „Lizenz“ bekannt), GOG-Dienste zu nutzen, um GOG-
Inhalte herunterzuladen
und/oder zu streamen (je nach Inhalt) und zu nutzen."

Kein Wort von Besitz.

und die entsprechende EULA des Spieles (hier A Vampyre Story)

". Ownership And License. This is a license agreement and NOT an agreement for sale. The software contained in this package (the "Software") is the property of the Company and/or its Licensors. You own the disk on which the Software is recorded, but the Company and/or its Licensors retain title to the Software and related documentation. Your rights to use the Software are specified in this Agreement, and the Company and/or its Licensors retain all rights not expressly granted to you in this Agreement.

2. Permitted Uses. You are granted the following right to the Software :
(a) Right to Install and Use. You may install and use the Software on a single computer. If you wish to use the Software on more than one computer, please contact the Company for information concerning an upgraded license allowing use of the Software with additional computers."

Also was genau "gehört" mir denn hier - rein rechtlich. Dass ich das Produkt durch den Download quasi in die Hand bekomme und dank DRM-Freiheit theorteisch machen kann, was ich will, ist eine Sache - rechtlich gesehen gehört das Produkt aber weiterhin nicht mir.
Post edited December 25, 2020 by MarkoH01
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MarkoH01: und das Produkt weiterhin Eigentum des Herstellers bleibt
Und genau damit hast Du recht. Dieses Eigentumrecht bezieht sich nämlich auf die von mir genannten Rechte des Herstellers. Aber Du erwirbst Trotzdem das Produkt. Jetzt denkst Du wahrscheinlich ich bin blöd oder will mich herausreden... :D ... mitnichten!

Die Erklärung ist sehr einfach. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz erklärt es. Du bist Besitzer eines digitalen Produktes und hast das Nutzungsrecht dafür. Eigentums und Urheberrechte gehen deutlich weiter.

Edit:

Für die jüngeren Leser eine kurze Erklärung: Besitz macht automatisch nicht zum Eigentümer eines Gutes. Verleihe ich mein Auto an einen Freund, so ist dieser zu diesem Zeitpunkt der Besitzer, aber nicht der Eigentümer.
Post edited December 25, 2020 by kultpcgames
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kultpcgames: Die Erklärung ist sehr einfach. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz erklärt es. Du bist Besitzer eines digitalen Produktes und hast das Nutzungsrecht dafür. Eigentums und Urheberrechte gehen deutlich weiter.
Demnach wäre aber Besitz hier einfach nur die Definition, dass ich das Produkt eben quasi "in den Händen halte" (was bei einem digitalen Produkt schon ein wenig paradox klingt) ... Rechte gehen damit nicht einher - ausser eben Nutzungsrechte und die werden mir eben vom Hersteller diktiert.

Aber unabhängig von irgendwelchen Definitionen ändert es nichts daran, dass zumindest rechtlich gesehen Steam und GOG identisch funktionieren, nur kann GOG eben nichts gegen einen Verstoß der Nutzungsbedingungen tun ... außer natürlich, den account zu sperren.
Post edited December 25, 2020 by MarkoH01
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kultpcgames: Die Erklärung ist sehr einfach. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz erklärt es. Du bist Besitzer eines digitalen Produktes und hast das Nutzungsrecht dafür. Eigentums und Urheberrechte gehen deutlich weiter.
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MarkoH01: Demnach wäre aber Besitz hier einfach nur die Definition, dass ich das Produkt eben quasi "in den Händen halte" (was bei einem digitalen Produkt schon ein wenig paradox klingt) ... Rechte gehen damit nicht einher - ausser eben Nutzungsrechte und die werden mir eben vom Hersteller diktiert.

Aber unabhängig von irgendwelchen Definitionen ändert es nichts daran, dass zumindest rechtlich gesehen Steam und GOG identisch funktionieren, nur kann GOG eben nichts gegen einen Verstoß der Nutzungsbedingungen tun ... außer natürlich, den account zu sperren.
Aber bei einem digitalen Produkt kann es doch nur um Besitz (von mir aus auch Verfügbarkeit) und das Nutzungsrecht für den Endkunden gehen. Es ist halt kein physisches Produkt. Letztlich spielt es auch gar keine Rolle.

Die rechtliche Grundlage ist natürlich bei allen identisch. Es handelt sich dabei schlicht um das Urheberrecht, das sich mit den letzten 3 Novellen sehr umfangreich geändert hat und damit auch keine dauerhafte Gültigkeit besitzt. Alles weitere durch GOG, Steam oder wem auch immer mit AGBs darüber gestülpte Vertragswerk ist weder Gesetz, noch ist es nicht anfechtbar.

Man mag es interpretieren wie man mag, ToxicToms Definition bleibt aus meiner Warte richtig. Alles andere würde Fragen aufstellen. Z.B: warum wir einen Kaufvertrag abschließen und kein Mietvertrag?

Ich mag mich jetzt aber nicht weiter mit AGBs rumschlagen und tauche jetzt mit meinen Mädels in Until Dawn ein. Gruselig :-D

Schöne Weihnachtstage noch!
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Wir sind in unser aller Verträge, die wir durch den Erwerb von Software (Spiele auf GOG) der sogenannte Dritte/die Dritte.

Der Erste, ist der Publisher. Der einen Vertrag, mit einem Zweiten (GOG oder Steam) über den Vertrieb seiner Spielesoftware schließt.
Wodurch GOG dann diese Software zum Verkauf, an uns Dritte anbieten darf. Und diese Software auf seiner Plattform (Shop) vertreiben darf.

Wir als Dritte.
Erwerben von GOG eine Lizenz, für die private Nutzung der Spiele. Im Rahmen der sogenannten Endbenutzer Lizenzvereinbarung.

Heißt.
Wir haben das Recht, die käuflich erworbenen Spiele für uns selbst, und nur für uns selbst privat downloaden, installieren und benutzen zu dürfen.
Eine Weitergabe, an einen "Vierten" ist uns nicht gestattet. Und rein theoretisch schon ein Grund, für die Kündigung/Löschung eines Accounts, seitens GOGs.
Wenn nicht mehr, weil die Endbenutzer Lizenzvereinbarung dem "Vertragsrecht" unterliegt.
Und jeder, der seine Spiele blauäugig anderen zur Nutzung zur Verfügung stellt.
Einen Vertragsbruch begeht.
Da wären also auch weitere, rechtliche Schritte drin. Wie Klagen.
Wenn jemand seine hier erworbenen Spiele, irgendwo anders zum Download anbieten würde.


DRM frei, bedeutet (seitens GOG) in dem Moment nur.
Eigentlich fast wie früher, mit den guten alten DVDs/CDs.
Man kauft es, lädt es herunter und darf es "für den eigenen Gebrauch" bis in alle Ewigkeit behalten.

Oder dass GOG eben nicht die Installation einer Zusatzsoftware erfordert, um die hier erworbenen Spielelizenzen nutzen zu können. Wie etwa Steam. (Und selbst da sind einige, wenige Games übrigens DRM frei. Und funktionieren ohne den Steam Launcher.)


Bei Steam wird sowas zusätzlich erschwert, was bei GOG rein theoretisch (illegal) möglich wäre.
Spiele-Keys werden an den Account gebunden.
Und selbst der "Weiterverkauf von Gebrauchtspielen" erschwert. (Der Steam ein Dorn im Auge gewesen ist...schon immer)
Weiß hier jemanden bescheid? Also stellt Steam sich da immer noch quer, oder ermöglichen die mittlerweile den Weiterverkauf, von Gebrauchtspielen?

Und jetzt mache ich mich rein theoretisch unbeliebt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir als "Endbenutzer" (darum heißen wir ja so)
Selbst im Zeitalter von DRM freien CD-Roms/DVDs nicht wirklich ein Recht zum Weiterverkauf/Verschenken hatten.

Nur Fakt ist auch, wie eigentlich im Fall von GOG, heute.
Niemand konnte dass damals wirklich kontrollieren.
Was einer der Gründe gewesen ist, weshalb "Kopierschutzmaßnahmen" immer beliebter geworden sind. Bis hin zur Marktmachtergreifung und standartisierung von DRM-Maßnahmen, durch Steam.


Weiß jemand, ob es dazu ein "aussagekräftiges Beispielurteil", seitens des Bundesgerichtshofes gibt?
Oder vom europäischen Gerichtshof?
Würde mich interessieren.
Weiterverschenken, .....könnte man uns rein theoretisch nicht verbieten. Aber selbst da bin ich mir nicht 100% sicher.

Weiterverkaufen, durften wir als "End"Benutzer aber faktisch früher schon nichts.
Nur hatte man eben nicht die digitale Infrastruktur (vor Steam), dass wirklich durchzusetzen und uns zu verbieten.
Und es hat die Industrie wohl auch wenig interessiert. Bis der aufgefallen ist, wie groß der Gebrauchtspielemarkt tatsächlich ist.
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Moon-Goddess: Wir sind in unser aller Verträge, die wir durch den Erwerb von Software (Spiele auf GOG) der sogenannte Dritte/die Dritte.
Wir als Dritte.
Erwerben von GOG eine Lizenz, für die private Nutzung der Spiele. Im Rahmen der sogenannten Endbenutzer Lizenzvereinbarung.
Genau so sehe und meinte ich das auch.

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Moon-Goddess: Und selbst der "Weiterverkauf von Gebrauchtspielen" erschwert. (Der Steam ein Dorn im Auge gewesen ist...schon immer)
Weiß hier jemanden bescheid? Also stellt Steam sich da immer noch quer, oder ermöglichen die mittlerweile den Weiterverkauf, von Gebrauchtspielen?
Nein, das erlauben sie weiter nicht, allerdings gibt es da noch ein französisches Gerichtsurteil, welches Steam dazu zwingen wollte -. ich weiß aber nicht, wie da der aktuelle Stand ist, denn GValve wollte dieses ja anfechten.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Franzoesisches-Gericht-Steam-muss-Weiterverkauf-von-Spielen-zulassen-4534559.html

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Moon-Goddess: Und jetzt mache ich mich rein theoretisch unbeliebt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir als "Endbenutzer" (darum heißen wir ja so)
Selbst im Zeitalter von DRM freien CD-Roms/DVDs nicht wirklich ein Recht zum Weiterverkauf/Verschenken hatten.
In dem Moment, wo du nur ein Nutzungsrecht/eine Lizenz zur Nutzung erwirbst, ist das auch so - wie gesagt, rein rechtlich. Aber alleine die Tatsache, dass man nicht gezwungen werden kann, gibt eben das Gefühl der Freiheit. DRM-Frei basiert auf Vertrauen.

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Moon-Goddess: Weiterverschenken, .....könnte man uns rein theoretisch nicht verbieten. Aber selbst da bin ich mir nicht 100% sicher.
Wenn du etwas weiterverschenkst, hat derjenige, der das Spiel erhält, keinen Anreiz mehr, selbst Geld dafür auszugeben ... an sich also kein wirklicher Unterschied, ob du etwas verschenkst oder verkaufst ... und wie gesagt, du kannst nichts verschenken, was dir nicht gehört.
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@MarkoH01

Okay, ja. War mir nicht sicher, aber du hast recht. Macht Sinn, dass wir rein theoretisch eben auch nichts weiterverschenken dürfen.

Finde auf die Schnelle auch nichts, ob Steam das französische Urteil schon angefochten hat.

Beispielurteile, vor allem in letzter Instanz. Sind immer ein gutes Indiz, auf dass man sich berufen kann.
Sogar besser, als wenn man versucht sich selbst juristisches Fachchinesisch so auszulegen.
Wie man es gerade braucht, um seine eigene Argumentation zu untermauern.


Fakt ist eben auch. Wir Gamer als eben die berühmten "Dritten".
Haben viel weniger Rechte, als wir manchmal denken. ;-)

Selbst Modding ist nicht wirklich legal. Nur viele Publisher/Entwickler dulden es mittlerweile.
Und manche, die dass weniger ernst sehen. Unterstützen es sogar.
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MarkoH01: DRM-Freiheit ändert nicht deine Rechte, sondern nur die Erzwingbarkeit, diese auch einzuhalten, was natürlich für dich eine größere gefühlte Freiheit bedeutet.
Nein. kultpcgames hat's schon gut erklärt, aber nochmal in "ganz kurz" :-)

Z.B. bei Steam, falls Dein Account dort aus irgendwelchen Gründen gekündigt wird, ist all Dein Besitz dort "dahin", weil es kein Besitz ist, sondern eine "Subscription", eine Dienstleistung.
Bei GOG hingegen gehört das Produkt Dir, für immer*, wenn Dein Account weg ist, entfällt nur die Dienstleistung, Dir das Produkt zur Verfügung zu stellen. Deshalb: Offline Installer wegsichern.

Auch wenn Dein GOG-Account aus irgendwelchen Gründen weg sein sollte: Was Du hast gehört ganz legal Dir, und keiner darf es Dir wegnehmen, auch rein rechtlich gesehen. Darum geht's bei DRM-Freiheit, und das ist der Grund, warum ich hier bin, und keinen Steam-Account habe.

*gilt natürlich nicht für "illegal" erworbene Dinge, egal ob Reseller-Keys oder Sachen, die GOG gar nicht hätte verkaufen dürfen. Die können Dir dann legal nicht gehören, weil ja schon der Verkauf nicht rechtens war.
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toxicTom: Auch wenn Dein GOG-Account aus irgendwelchen Gründen weg sein sollte: Was Du hast gehört ganz legal Dir, und keiner darf es Dir wegnehmen, auch rein rechtlich gesehen. Darum geht's bei DRM-Freiheit, und das ist der Grund, warum ich hier bin, und keinen Steam-Account habe.
Tja und wenn du es noch 30 Mal erzähst, wird es dadurch nicht richtiger. Du erwirbst sowohl bei bei Steam als auch bei GOG lediglcih ein Nutzungsrecht basierend auf den Nutzungsbedingungen der Entwickler/Publisher. Dabei ist völlig egal, ob du das digitale Produkt nun wegsichern kannst oder nicht - rechtlich gesehen hast du nur Nutzungsrechte (auch wenn man dir das Produkt quasi "ausgehändigt hat") so, wie es in den Nutzungsbedingungen auch steht, die ich ja im Beispiel oben auch zitiert hatte.
Post edited December 26, 2020 by MarkoH01