foo_: allerdings kommen Firmen nicht darum herum, Gesetze zu befolgen - egal wie bescheuert diese sind.
...
Und GOG überschlägt sich ja auch nicht bei Zensur und Geoblocking wie es andere tun. Sie machen das was rechtlich gefordert ist - nicht mehr.
classic-gamer: Dann zeige mir das Gesetz das GOG dazu zwingt Erwachsenen diese Spiele vorzuenthalten.
StGB §86
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html (Hakenkreuze usw)
StGB §86a
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html StGB §111
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html (Aufforderung zu Straftaten)
StGB §130
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html (Anleitung zu Straftaten)
StGB §130a
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130a.html StGB §131
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html (Gewaltdarstellung)
StGB §166
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html ("hatecrime"-blabla)
StGB §184 ist bei obigen Spielen wohl nicht als Grund der Beschlagnahmung angebracht worden, gibt's aber auch, ebenso wie §90a, §185, §187 StGB.
Wichtiger Unterschied: Beschlagnahmung (nach StGB ist etwas anderes als Indizierung! wird gerne verwechselt.)
Da das Strafgesetz ist und nicht bürgerliches, müssen Zoll & Co mitspielen - und die Behauptung seitens BPjM reicht weitgehend aus, da muß man sich aktiv gegen wehren.
Ich denke, wir sind uns einig, daß das kompletter Bullshit ist, was die
BPjM da veranstaltet, aber sie tut es, verwendet dabei gültige Gesetze - und der Rest hält sich dann eben an die Gesetze. Sinnvoll wäre es m.E., die Existenz dieser Zensurstelle mal gründlich zu prüfen.