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DanTheKraut: Für dich auf deutsch, GOG hat keinen deutschen Sitz und ist somit NICHT an den deutschen Jugendschutz gebunden. Frag bitte bei offiziellen Stellen nach, diese werden dir genau die gleiche Information geben! Es ist total schnurz piep egal ob das Angebot an deutsche Kunden gerichtet ist, wichtig ist der Sitz des Unternehmen und dieser ist NICHT in Deutschland!
Ja neee klar. Firmen ohne Sitz in Deutschland sind nicht an deutsches Recht gebunden. Ist schon klar.Da gründe ich meine Firma doch einfach in Somalia dann kann ich an deutsche Kunden beliebig Kalschnikovs verkaufen.

So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Lies einfach mal hier.
Post edited October 03, 2015 by E_A
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DanTheKraut: Für dich auf deutsch, GOG hat keinen deutschen Sitz und ist somit NICHT an den deutschen Jugendschutz gebunden. Frag bitte bei offiziellen Stellen nach, diese werden dir genau die gleiche Information geben! Es ist total schnurz piep egal ob das Angebot an deutsche Kunden gerichtet ist, wichtig ist der Sitz des Unternehmen und dieser ist NICHT in Deutschland!
Also, Schritt für Schritt.

Für deutsches Zivilrecht:
Für ausländische Webseiten gilt dann der deutsche Gerichtstand, wenn sich ihr Angebot "bestimmungsgemäß an deutsche Kunden richtet". Ob dies der Fall ist, richtet sich nach einer Reihe von Kriterien. u.a. z.B. die verwendete Sprache. Dies insbesondere, wenn sich die Webseite im nicht-deutschsprachigen Ausland befindet.
Weiterhin muss die Leistung in Deutschland erbracht werden, was bei der Bereitstellung des Services (auch wenn sich die Dateien auf einem ausländischen Server befinden) an einem sich in Deutschland befindlichen Computer der Fall ist.
Wenn dies alles zutrifft eintritt (und bei GOG trifft es spätestens mit der Einführung der deutschen GOG-Seite zu), kann das Unternehmen vor einem deutschen Gericht für Rechtsverletzungen nach deutschem Recht verklagt werden.

Zu diesen Rechtsverletzungen können beispielsweise wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zählen, urheberrechtliche Angelegenheiten usw.

Für deutsches Strafrecht:
Hier kommt es auf den Handlungs- bzw. Erfolgsort an. Liegt dieser in Deutschland, ist deutsches Strafrecht anwendbar.
Auch hier wieder: Wo findet der Download statt?
Strafrechtlcih relevant ist dann hier z.B. § 131 StGB bzw. der Jugendschutzmedienstaatsvertrag (die Nähe zu § 15 JuSchG sieht man schon im Wortlaut).

Dadurch ist es tatsächlich möglich, sich im Ausland zu befinden, etwas im Internet zu tun, und mit einem Mal deutschem Recht zu unterliegen.

Einige interessante Urteile zu dem Thema (sowohl ZR als auch StrR):

- LG München I, Urteil vom 30. Juli 2009 · Az. 7 O 13895/08
- BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000, Az. StR 184/00
- BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 131/12
- OLG Hamm, Urteil vom 31. Juli 2003, Az. 4 U 40/03

(Sie betreffen zwar keine Computerspiele, zeigen aber sehr gut wie Leute mit einem mal von einem deutschen Gerichtsstand mit den entsprechenden Konsequenzen "überrascht" wurden und sind meiner Meinung nach auch ganz gut zu lesen).

Wenn ich jetzt zu GOG fahren müsste, um dort das Spiel runterzuladen, sähe die Sache schon anders aus, denn dann würde die Leistung im Ausland erbracht (dazu gibt es einige Urteile zu Hotels und Kreuzfahrten).

Um einen Vergleich zu ziehen:
Stell dir vor in einem anderen Land wäre der Verkauf von Schnaps bereits an 16jährige erlaubt. Dann wäre es einem in diesem Land ansässigen Unternehmen dennoch nicht erlaubt, Schnaps an 16jährige Jugendliche in Deutschland zu liefern, selbst wenn sie alle Zollvorschriften etc. bei der Einfuhr einhalten würden.
Post edited October 03, 2015 by Piranjade
^Si, infatti, stavo proprio pensando la stessa cosa.
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Avogadro6: ^Si, infatti, stavo proprio pensando la stessa cosa.
We have a winner :D
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Avogadro6: ^Si, infatti, stavo proprio pensando la stessa cosa.
Translation of that exchange: "TheKraut" is getting owned by having the actual legal situation explained to him. There's nothing to see here. :)
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DanTheKraut: Für dich auf deutsch, GOG hat keinen deutschen Sitz und ist somit NICHT an den deutschen Jugendschutz gebunden. Frag bitte bei offiziellen Stellen nach, diese werden dir genau die gleiche Information geben! Es ist total schnurz piep egal ob das Angebot an deutsche Kunden gerichtet ist, wichtig ist der Sitz des Unternehmen und dieser ist NICHT in Deutschland!
Und nochmal zum mitschreiben: Mit der deutschen Seite richten sie sich explizit an deutsche Kunden. Dadurch könnte gog.com indiziert werden, was heißt, daß die Seite aus allen deutschen Suchergebnissen (google.de) verschwindet. Und DAS is GOG nicht egal. Frag bei gameware.at nach, die (und noch ein anderer at-Shop) hatten genau diesen Ärger nämlich schon vor ein paar Jahren.

Außerdem hat Zenimax (Mutter von Bethedsda) eine deutsche Niederlassung. Jemand könnte sie verklagen, daß sie durch GOG indizierte oder beschlagnahmte Titel an Deutsche verkaufen. Wie das vor Gericht ausgehen würde steht in den Sternen (zumutbare Maßnahmen ergreifen, bla bla) - ist also ein Risiko für Zenimax.
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Grargar: That's not regional restrictions; that's gifting restrictions and affects more than just the German users. Currently, only Witcher 3 suffers from this (and while Firek made a comment about doing this for Grand Ages: Medieval, the lock was only in effect during the game's preorder period). So no, they don't do so for the time being. What they can do in the future, that's another matter.
I know all that, what I was saying is that it can be abused to impose stricter regional restrictions if so desired by a publisher even though that isn't what GOG intended when they introduced the system of gift restrictions for the Witcher 3.
Post edited October 03, 2015 by stg83
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Piranjade: Stell dir vor in einem anderen Land wäre der Verkauf von Schnaps bereits an 16jährige erlaubt. Dann wäre es einem in diesem Land ansässigen unternehmen dennoch nicht erlaubt, Schnaps an 16jährige Deutsche zu verkaufen und zu liefern, selbst wenn sie alle Zollvorschriften etc. einhalten würden.
Zu verkaufen schon (lokal), weil dann die Leistung nicht in Deutschland erbracht wird (wie du weiter oben schrubst). Liefern nicht.
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E_A: Ja neee klar. Firmen ohne Sitz in Deutschland sind nicht an deutsches Recht gebunden. Ist schon klar.Da gründe ich meine Firma doch einfach in Somalia dann kann ich an deutsche Kunden beliebig Kalschnikovs verkaufen.

So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Lies einfach mal hier.
Öhm, kannst Du schon. Bloß werden die nicht durch den Zoll kommen und der Kunde kriegt Ärger wegen des Versuchs der Beschaffung. Deutsches Recht ist für Somalia irrelevant. Problematisch wäre es höchstens wenn Du den Waffenladen mit deutscher Staatsbürgerschaft aufmachst, das würde ich lieber lassen.

Innerhalb der EU sieht das natürlich anders aus, da gibt es Abkommen, Verträge, EU-Recht...
Post edited October 03, 2015 by toxicTom
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Piranjade: Stell dir vor in einem anderen Land wäre der Verkauf von Schnaps bereits an 16jährige erlaubt. Dann wäre es einem in diesem Land ansässigen unternehmen dennoch nicht erlaubt, Schnaps an 16jährige Deutsche zu verkaufen und zu liefern, selbst wenn sie alle Zollvorschriften etc. einhalten würden.
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toxicTom: Zu verkaufen schon (lokal), weil dann die Leistung nicht in Deutschland erbracht wird (wie du weiter oben schrubst). Liefern nicht.
Hast recht, habe ich blöd geschrieben, ich editier das mal. :-p
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stg83: I know all that, what I was saying is that it can be abused to impose stricter regional restrictions if so desired by a publisher even though that isn't what GOG intended when they introduced the system of gift restrictions for the Witcher 3.
Yes it can, but what can/might be done is different to what is currently done. A lot of stuff can be done; regional pricing for all regions for the old games, regionally-censored versions (like Witcher 2), abolishment of the fair price package, removal of the GOG Downloader links and separation of bundled games from the catalog to more expensive stand-alone ones. Thus, I prefer to focus on what is currently happening and not on what might happen.
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toxicTom: Und nochmal zum mitschreiben: Mit der deutschen Seite richten sie sich explizit an deutsche Kunden.
Yupp. The "Austrian loophole" got closed a looooong time ago (where websites could say they have German language for Austrian customers). And GOG has another, strong indicator that they're targeting the German market: The payment option "Sofort". A German company that offers a... well... a very "German" payment option (No shit! Courts saw Sofortüberweisung as a proof that certain websites were built for German customers).
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Grargar: Thus, I prefer to focus on what is currently happening and not on what might happen.
It was something that occurred to me when a lot of games got gift locked without any notice from GOG, never said that anyone should fixate on it and start panicking. Your post simply afforded the opportunity to put that thought out there as one potential consequence of the world wide gifting restrictions, thats all.
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Vainamoinen: Translation of that exchange: "TheKraut" is getting owned by having the actual legal situation explained to him. There's nothing to see here. :)
On the contrary, it sounds like I'm missing all the fun. :(

Hey, maybe we should comenzar a parler Esperanto, così nobody se sentirà left out! Gut idéia, ja? :D
Τι έγινε; Ξεχάσαν όλοι πως να μιλάνε Αγγλικά;
Gesundheit!